FDP-Neujahrsempfang: Corona ist eine Bildungskatastrophe

FDP-Neujahrsempfang: Corona ist eine Bildungskatastrophe

Der traditionelle Neujahrsempfang des FDP-Kreisverbandes fand diesmal Corona-bedingt nur online statt, aber zahlreiche Mitglieder nahmen sich Zeit zum virtuellen Anstoßen mit dem Kreisvorsitzenden Alexander Müller. Die Gastrednerin Julika Sandt, stellv. FDP Fraktionsvorsitzende im bayerischen Landtag, setzte in ihrem Vortrag „Corona und seine sozialen Folgen“ den Schwerpunkt auf die sich anbahnende Bildungskatastrophe. Der Ausfall der frühkindlichen Bildung führe bereits zu sprachlichen Defiziten, aber auch zu erheblichen Mängeln in der Sozialkompetenz. Richtig schlimm sei es aber in der Schule. „Auch wenn es bei der Digitalisierung des Unterrichts endlich halbwegs erfreuliche Fortschritte gibt, kann diese keinen Präsenzunterricht ersetzen. Circa 30 Prozent der Schüler brauchen gezielte Förderung in der Schule, weil zahlreiche Eltern schon allein zeitlich – weil sie arbeiten müssen -nicht in der Lage sind, ihren Kindern diese fehlende schulische Förderung daheim auszugleichen.“ Erschwerend komme hinzu, dass so manche Eltern auch Defizite im eigenen Bildungshintergrund haben und deshalb ihren Kinder nicht im erforderlichen Maße helfen können. Populistische Ankündigungen der Politik bezüglich einer weiteren Ausdünnung des Lernstoffs oder geschenkten Schuljahren sind ein Irrweg. Schon jetzt klagen Lehrbetriebe und Hochschulen über ein immer schlechteres Bildungsniveau. Die heutigen Schüler zahlen die Zeche. Wie Studien belegen, führt die mangelnde Bildung zu lebenslänglich schlechter bezahlter Arbeit bzw. zu hohen Weiterbildungskosten: Beides summiert kostet die Gesellschaft extrem hohe Milliardenbeträge.

„Schlechte Bildung führt zu immer mehr unqualifizierten Arbeitsplätzen und Spaltung in arm und reich“, ergänzte Müller in der Diskussion.

Diese drehte sich neben den unterschiedlichen Erfahrungen gegenwärtig in Schulen auch um die bessere Ausstattung der Schulen mit Belüftungssystemen sowie um sofortige Schnelltests für Schüler, Lehrer und Erzieher.

Ferner seien auch die sozialen Folgen für viele Alleinstehende dramatisch, denen eine Teilnahme am nicht mehr stattfindenden gesellschaftlichen Leben (Kultur, Vereine, Sport, Gaststätten) fehlt.

„Statt ständiger Angstmacherei wollen die Menschen jetzt konkrete Perspektiven für ihr soziales und wirtschaftliches Leben“, so der FDP-Bundestagskandidat Marc Salih aus Poing abschließend. „Wir werden leider auf unbestimmte Zeit mit Corona leben müssen“.

 

 

Seebrücke – Städte sicherer Hafen

Stellungnahme des FDP-Ortsverbandes

Drei Stadtratsfraktionen hatten in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Soziales und Kultur beantragt und mit der Stimme des Bürgermeisters dem Stadtrat zur Annahme empfohlen, dass die Stadt Ebersberg der Koalition von über 192 Städten und Landkreisen „ Seebrücke – Städte sicherer Hafen“ beitritt, die ihre Solidarität mit Menschen auf der Flucht und ihre Bereitschaft zur Aufnahme von in Seenot geretteten Menschen erklärt haben.

Die „Seebrücke“ ist keine Koalition, sondern eine Bewegung ohne rechtliche Struktur unter dem Dach des Vereins „Mensch Mensch Mensch e.V.“. Dieser Antrag kann nur deklamatorischen Charakter haben und ist wohlfeil und hohl. Wie soll die erklärte Solidarität mit Maßnahmen ausgefüllt werden? Der Stadt ist es z.B. rechtlich nicht möglich, Geld zu spenden. Warme Worte allein, helfen den Flüchtlingen nicht. Auch die freiwillige Aufnahme von aus Seenot Geretteten ist nicht möglich, denn diese müssten ja legal nach Deutschland einreisen, und dafür und für ihre Unterbringung ist die Bundesregierung mit dem BAMF zuständig. Nebenbei bemerkt, hat die Stadt für die Unterbringung gegenwärtig auch keine Räume. Sie kann nicht einmal 25 anerkannten Asylanten eine Wohnung bieten, was ihre Aufgabe wäre.
Nach Art. 73, Punkt 3 des GG hat der Bund das ausschließliche Recht über Ein- und Auswanderung. Es gibt also kein Sonderrecht für Kommunen. Ein wesentliches Ziel der Seebrücke ist deshalb auch laut des Jahresberichts 2019 die Änderung von §23.1 des Aufenthaltsgesetzes, eines Bundesgesetzes. Nach §28 des GG und Art. 1 der Gemeinde-ordnung muss sich der Stadtrat auf Aufgaben und Fragen des kommunalen Wirkungs-kreises beziehen, d.h. das Ziel der Seebrücke das Aufenthaltsgesetz zu ändern, hat keine kommunalpolitische Grundlage und ist damit ungesetzlich. Insofern kann sich Bürger-meister Proske auch nicht als Amtsperson an das Bundesinnenministerium wenden, die freiwillige Aufnahme von Flüchtlingen zu erleichtern, wie unter Punkt 3 des Antrags erbeten.

Gleichwohl ist die Lage der Flüchtlinge in den Auffanglagern auf Lesbos, in Bosnien und in Libyen sowie auf dem Mittelmeer für einen zivilisierten und empathischen Menschen schwer erträglich. Wer hier helfen will, kann dies durch persönliche Spenden an auf diesem Gebiet engagierte Hilfsorganisationen tun und sich an seinen Europa- und Bundestagsabgeordneten wenden mit der Bitte, sich für Maßnahmen der Bundes-regierung zur Milderung und Abhilfe dieser menschlichen Tragödie einzusetzen. Die FDP hat bereits in der Vergangenheit gefordert, dafür ein neues Gesetz für eine kontrollierte Einwanderung zu erlassen, und die Ursachen der Migration in den Ursprungsländern zu bekämpfen.

Für den FDP-Ortsvorstand
Dr. Gisbert Wolfram, Dr. Volker Wagner-Solbach

Grafing braucht mehr Gewerbe!

Grafing braucht mehr Gewerbe!

Unter dem Motto „Grafing braucht mehr Steuereinnahmen! Grafing braucht mehr Gewerbe!“ startet die FDP Grafing eine neue Initiative in der Bärenstadt.

Die Kassenlage der Stadt Grafing wird immer schwieriger. Die Neuverschuldung steigt durch aktuelle und beschlossene Maßnahmen, wie Ausbau der Grundschule und Sanierung Stadthalle weiter deutlich an, aber neue Einnahmequellen sind aktuell nicht in Sicht. Im Gegenteil, durch die Corona Krise ist in den nächsten Jahren mit deutlich weniger Steuereinnahmen zu rechnen. Dabei ist die Gewerbesteuer der maßgebliche, beinflussbare Hebel.

Eine Erhöhung des Gewerbesteuer Hebesatz lehnen wir ab, da er nur die vorhandenen Betriebe noch weiter belastet. Daher muss der Schwerpunkt auf der Ansiedlung neuer Betriebe liegen! Und da auch das neue Gewerbegebiet Schammach II bereits komplett vergeben ist, müssen wir jetzt mit den Planungen für weitere Flächen beginnen.

Schon das ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) hat 2019 in seinem Abschlussbericht festgestellt, dass sich für Grafing „ein potentieller Gewerbeflächenbedarf von 4,6 ha in den nächsten 15 Jahren“ ergibt. Aber aktuell ruht das ISEK und seine Forderungen leider nur in der Schublade von Stadtverwaltung und Politik.

Außerdem hat gerade erst kürzlich der Wirtschaftsausschuss des Stadtrats die Absicht bestätigt ein Gründerzentrum in Grafing aufzubauen, aber Gewerbeflächen für die daraus erfolgreich entstehenden Unternehmen ist aktuell nicht in Sicht.

Daher fordert die FDP Grafing folgende Maßnahmen und Überlegungen schleunigst anzugehen:

  • Planung und Ausweisung neuer Gewerbeflächen mit guter Verkehrsanbindung, insbesondere weitere Untersuchung die vom ISEK dafür vorgeschlagenen, potentiellen Flächen.
  • Zügiger Ausbau neuer Gewerbeflächen mit leistungsfähiger Infrastruktur (Verkehrserschließung, High-Speed Internet) um für viele Branchen attraktiv zu sein.
  • Vermarktung der neuen Gewerbeflächen anhand eines Vergabemodell, welches primär den Fokus auf Neuansiedelungen und nachhaltige Betriebserweiterungen legt.
  • Schwerpunkt auf die Ansiedlung von „Zukunftsbranchen“, wie z.B. die letztes Jahr bereits von einem Investor geplante Wasserstofftankstelle, die an fehlender, geeigneter Fläche gescheitert ist.
  • Ausdrücklicher Erhalt bestehender Gewerbeflächen und -immobilien, d.h. Neuflächenvergabe an existierende wachsende Grafinger Betriebe nur bei gewerblicher Anschlussnutzung des bisherigen Standorts (und nicht z.B. die Umwandlung in Wohnbebauung).


FDP Ortsvorsitzender Bernhard Gar (rechts) und Stadtrat Claus Eimer (links) vor möglichen, zukünftigen Gewerbeflächen an der Grafing Ostumfahrung.

Ist die Baumschutzverordnung wirklich ein geeignetes Mittel im Kampf um die Bewahrung des Ortsbildes und als Instrument gegen den Klimawandel?

SPD und GRÜNE Liste haben in Kirchseeon die Einführung einer Baumschutzverordnung gefordert. Doch ist das wirklich das Maß aller Dinge? Die FDP-Gemeinderätin Dr. Susanne Markmiller erläutert und bewertet in diesem Beitrag die Rechtslage.

Viele Gemeinden und auch die Stadt München haben heute eine Baumschutzverordnung. Der Markt Kirchseeon hat eine Satzung, die viele ortsprägende Bäume schützt, die jedoch rechtswidrig sein dürfte, weshalb nunmehr die beiden Fraktionen SPD und GRÜNE Liste noch vor dem allgemeinen Fällverbot ab 01.03. eine Verabschiedung einer neuen Satzung im Gemeinderat beantragen. Doch was ist eine Baumschutzverordnung genau und gibt es Alternativen hierzu?

Eine Baumschutzverordnung ist ein Regelungsinstrument aus dem Bereich des Naturschutzgesetzes. § 28 BNatSchG i.V.m. Art. 12, Abs. 2 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) schafft die Rechtsgrundlage und erlaubt es den Gemeinden eine entsprechende Satzung zu erlassen.

Erreicht werden soll durch eine Baumschutzverordnung in der Regel, dass der Charakter einer Gemeinde beispielsweise als Gartenstadt, bzw. das Bild des „Wohnen im Grünen“ bewahrt, sowie Lebensraum für Tiere erhalten wird. In jüngerer Zeit spielt in der öffentlichen Diskussion noch vermehrt der Klimaschutz eine Rolle, da Bäume Sauerstoff produzieren und einen positiven Einfluss auf das Mikro- bzw. Kleinklima der Gemeinde nehmen können.

Durch eine Baumschutzverordnung besteht die Möglichkeit bestimmte Bäume und Sträucher unter Schutz zu stellen. Sie führt zu einem strafbewehrten Beseitigungs- und Veränderungsverbot. Die vom deutschen Städtetag 2012 verabschiedete Mustersatzung erfasst Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm, bei Gruppen bzw. mehrstämmigen Bäumen auch schon ab 50 cm Stammumfang, wobei die Gemeinden hier auch andere Kriterien festlegen können. Manchmal fallen auch Hecken unter den Schutz einer Baumschutzverordnung. Bäume die in den Schutzbereich fallen dürfen nicht gefällt bzw. verändert werden, außer es handelt sich um fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen. Zu Erhaltungs- und Schutzmaßnahmen können die Eigentümer auch gezwungen werden.

Damit greift eine solche Satzung erheblich in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger ein. Für Grundstücksbesitzer ist es oft nicht nachzuvollziehen, warum sie einen Baum, welchen Sie selbst womöglich gepflanzt haben, nicht auch Fällen dürfen. Aber nicht nur den Grundstückseigentümer bindet die Baumschutzverordnung, sondern auch den Nachbarn. Ihnen bleibt es verwehrt ihre Rechte auf Entfernung des Überhangs bzw. Beseitigung durchzusetzen. Damit wird auch der beeinträchtigte Nachbar in seinen Eigentumsrechten beschränkt.

Grundsätzlich sehen die Satzungen in der Regel Ausnahmen von dem Verbot der Beseitigung bzw. Veränderung des Baumbestandes vor. Diese Ausnahme muss in einem Genehmigungsverfahren beantragt werden. Gegebenenfalls sind noch Gutachten etc. vorzulegen. Deshalb kann festgehalten werden, dass eine solche Ausnahmegenehmigung in der Regel mit Kosten verbunden sein wird und sei es nur bei der Gemeinde, da Mitarbeiter gebunden werden.

Im Bereich der Ausnahmen ist festzustellen, dass die Bereitschaft Ausnahmen zu erteilen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt wird. Manch eine Gemeinde ist bei der Gewährung von Ausnahmen sehr großzügig, manch eine Gemeinde eher restriktiv. Aber auch innerhalb einer Gemeinde haben die Bürger oftmals das Gefühl, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.

Dem Projektentwickler bzw. Bauträger wird der rote Teppich auch zum Fällen geschützter Bäume ausgebreitet. Der einzelne Hauseigentümer muss kämpfen, möchte er sich beispielsweise eine Solaranlage auf sein Dach montieren und einen beschattenden Baum entfernen bzw. zurückschneiden. Mitunter werden auch unter Inkaufnahme von Ausgleichzahlungen und Ersatzpflanzungen von manchem Bauträger bzw. Bürger Fakten geschaffen, wenn Geld weniger eine Rolle spielt. Auch dies verstärkt den Eindruck der Bevölkerung, dass sie gegängelt werden, während andere schalten und walten können, wie ihnen beliebt.

Eine geringe Akzeptanz einer derartigen Satzung innerhalb der Bevölkerung hat zudem den unangenehmen Nebeneffekt, dass Bäume, die unter eine zu erwartende Satzung fallen noch vor deren Inkrafttreten bzw. vor dem Erreichen des relevanten Stammumfangs gefällt werden. Damit wird der Schutzzweck der Satzung gerade konterkariert.

Der Vollzugsaufwand von derartigen Satzungen ist auf Seiten der Gemeinde recht hoch. Dem steht gegenüber, dass die Gemeinden oft gezwungen sind der Mehrheit der Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung statt zu geben. So war es auch in der Vergangenheit in Kirchseeon.

Es gibt daher Gemeinden, wie zum Beispiel die Stadt Passau, die bereits erlassene Baumschutzverordnungen wieder abgeschafft haben und auch eine mehrfach diskutierte Wiedereinführung mit großer Mehrheit weiterhin ablehnen.

Die Gemeinden haben aus Art. 141 Bayerische Verfassung eine besondere Verantwortung, naturnahe Lebensräume zu schaffen und zu schützen. Den Gemeinden stehen jedoch auch andere – weniger einschneidende Möglichkeiten offen, einen Gartenstadtcharakter bzw. das „Wohnen im Grünen“ mit allen positiven Aspekten für Natur und Klima festzusetzen.

Zu nennen ist insbesondere das Ortsbild. Laut dem Bayerischen Landesamt für Umwelt gewinnt „der Ausbau und die Durchgängigkeit von Frischluftschneisen, die Vernetzung innerstädtischer Grünanlagen mit außerstädtischen Grüngürteln, aber auch Straßen begleitende Alleen eine herausragende Bedeutung“ (Quelle: https://www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/baumschutzverordnung/index.htm.abgerufen am 14.02.2020). Die Folgen des Klimawandels können damit am besten durch großflächige durchdachte Lösungen und systematische Ortsbegrünung erreicht werden.

In Bezug auf einzelne erhaltenswerte Bäume besteht die Möglichkeit flankierend einzelne ortsprägende Bäume zu schützen.

Darüber hinaus stehen den Gemeinden die Instrumente der Bauleitplanung zur Verfügung. Durch einen Bebauungsplan kann sichergestellt werden, dass ein gewisser Prozentsatz pro Einwohner Grün- bzw. Freifläche erhalten wird. Es kann auf Quantität und Qualität der Bebauung Einfluss genommen werden. Bebauungspläne bieten die Möglichkeit zu erhaltende bzw. neu anzupflanzende Bäume bzw. ganze Grünanlagen festzusetzen. Im Bebauungsplan kann auch die Baumart festgesetzt werden. So kann auch eine Nachhaltigkeit im Ortsbild gewährleistet werden. Denn nur eine gesunde Mischung verschiedener und robuster Baumarten kommt auch mit den Herausforderungen der Zukunft, nämlich beispielsweise Witterungsstress, Schädlingsbefall und Trockenheit, gut zurecht. Nachhaltig gedacht können diese Pflanzen so ihre positive Wirkung auch die nächsten Jahrzehnte, wenn nicht gar hundert Jahre entfalten und das Ortsbild prägen. Vom Ziel der Diversität ist es auch für die Tierwelt sinnvoller verschiedene heimische Baumarten oder Linden/Obstbäume als wertvolle Nektarlieferanten für Bienen festzusetzen. Hier kann mehr für Flora und Fauna getan werden als durch den Schutz mancher Fichte auf einem Privatgrundstück mit einem Stammumfang von 80cm oder mehr, vor allem wenn befürchtet werden muss, dass gerade diese Fichte kurz vor Erreichen des kritischen Stammumfangs gefällt wird.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Ziel: Bewahrung des Ortsbildes, Wohnen im Grünen und Schutz des Mikro- bzw. Kleinklimas durch eine Baumschutzverordnung nur bedingt erreicht werden kann. Demgegenüber steht die harsche Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte der Bürger und in Folge dessen eine eingeschränkte Akzeptanz bei den Bürgern, zumal Gerechtigkeitsdefizite nie ganz vermieden werden können.

Viel wichtiger ist es, dass die kleinen Gemeinden in der Region ihre Aufgabe, nämlich die Ortsentwicklung, langfristig, strategisch und systematisch angehen, um auch weiterhin lebenswert zu bleiben und das Ortsbild zu bewahren. In kleinen Gemeinden wie Kirchseeon schießt eine Baumschutzverordnung deutlich über das Ziel hinaus, gängelt den kleinen Hausbesitzer, aber kann den Großinvestor kaum behindern. Ein Blick in unsere Nachbargemeinden zeigt auch, dass ohne Baumschutzverordnung ein grünes Ortsbild vorherrscht.

Die FDP im Gemeinderat wird sich deshalb für eine ersatzlose Abschaffung der Baumschutzverordnung in Kirchseeon und für mehr öffentliches Grün einsetzen.

Endlich schnelles Internet für Bürger und Unternehmen in Vaterstetten.

Schnelles Internet für alle Einwohner und Unternehmen in der Gemeinde Vaterstetten.
Nach jahrelangen Analysen und erfolglosen Versuchen, das Glasfasernetz durch die private Hand in Vaterstetten lückenlos ausbauen zu lassen, hat der Gemeinderat, mit FDP-Unterstützung, nun die Umsetzung in Eigenregie beschlossen.
Schnelles Internet ist ein Grundbedarf wie Wasser und Strom und dies muss, wenn die Privatwirtschaft dies nicht rentabel anbieten kann oder will, auch durch den Staat bzw. eben auch die Gemeinde unterstützt und umgesetzt werden.
„Der Ausbau des Glasfasernetzes ist ein Projekt, welches keinen Zeitverzug mehr erlaubt“ so Klaus Willenberg, Gemeinderat der FDP in Vaterstetten. Wichtig sind bei diesem Projekt jedoch ein effektives Management und Projektcontrolling. Der Bürgermeister sollte als Projektleiter keinen „Freifahrtschein“ haben, da die Kosten sonst ungeplant in die Höhe schnellen können oder das Projekt in Zeitverzug gerät. Die FDP hat daher in den Beschluss des Gemeinderates eingebracht, dass der Gemeinderat regelmäßig informiert werden und grundlegende Entscheidungen in diesem Projekt mit beschließen muss.
„Wir sind guter Dinge, dass das Projekt jetzt schnellstmöglich umgesetzt wird, die Gemeinde so digital den Anschluss behält und weiter ein attraktiver Standort für die Bürger und Unternehmen bleibt“, so Klaus Willenberg.