FDP Markt Schwaben fordert mehr öffentliche Informationen

FDP Markt Schwaben fordert mehr öffentliche Informationen

(Markt Schwaben, 29.02.2020) Der Ortsverband der FDP beklagt, dass die bisher schon eher schleppend erfolgende Veröffentlichung von Sitzungsniederschriften in Markt Schwaben inzwischen offenbar ganz zum Erliegen gekommen ist. Der Ortsvorsitzende der Freien Demokraten, Florian Delonge, der auch auf Listenplatz 1 für die Gemeinderatswahl antritt, sieht dies kritisch: „Ich kann verstehen, dass die Forderung nach einem Live-Streaming der Sitzungen derzeit vielleicht noch etwas zu progressiv erscheinen mag – trotzdem sollten sich die Bürgerinnen und Bürger doch gerade jetzt vor der Kommunalwahl aus erster Hand darüber informieren können, was in den Gremien diskutiert wird“.

Ein Blick auf die Website der Marktgemeinde zeigte (Stand 27.02.2020) als einzige Veröffentlichung für dieses Jahr ein Protokoll des Finanzausschusses vom 07.01.2020. Das letzte Protokoll einer Marktgemeinderatssitzung bezog sich auf eine Sitzung im November 2019. In der Zwischenzeit erfuhren die Bürgerinnen und Bürger bestenfalls aus der Presse, dass der Haushalt bereits jetzt durchgewunken wurde, so dass der nächste Bürgermeister und der neue Gemeinderat vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Das ist aus Sicht der FDP tatsächlich bemerkenswert, da so der dringend notwendige Kassensturz und eine Neubewertung der anstehenden Ausgaben für bisher unterlassene Investitionen und noch versteckte Mängel (z.B. im Kanalsystem) zumindest verzögert werden.

Screenshot vom 27.02.2020

Screenshot vom 27.02.2020 (Quelle: Website der Marktgemeinde)

Dabei sieht die Haushaltplanung einen Schuldenstand von ca. 64 Millionen € bis Ende 2022 vor, immerhin eine mehr als doppelt so hohe Verschuldung der Marktgemeinde im Vergleich zum aktuellen Stand. Die erwartete Stabilisierungshilfe ist da schon eingerechnet. Aus Sicht der Freien Demokraten sollten derzeit nicht nur vollmundige Versprechungen gemacht, sondern den Wählerinnen und Wählern ganz klar gesagt werden, welche Verpflichtungen zur Konsolidierung und Einsparung diese Stabilisierungshilfe nach sich ziehen muss. Es passt ins Bild, dass auch von Seiten des KUMS keine Zahlen veröffentlicht bzw. nur für einige Wochen in den Geschäftsräumen einsehbar gemacht wurden. Die Information darüber an den Marktgemeinderat erfolgte ebenfalls nur in der nicht-öffentlichen Sitzung; die vermutlich nicht sehr erfreuliche finanzielle Situation soll wohl möglichst wenig publik gemacht werden.

Dazu meint Delonge: „Die im Marktgemeinderat vertretenen Fraktionen machen natürlich fleißig Wahlwerbung und reklamieren die angeblichen Erfolge ihrer Politik. Ohne Informationen für die Bürgerinnen und Bürger aus erster Hand sind diese aber kaum nachvollziehbar und nur schwer zu werten. Es ist Zeit, die Karten auf den Tisch zu legen“. Die FDP fordert daher mehr und erheblich schnellere Veröffentlichungen aus dem Rathaus, so dass die Wählerinnen und Wähler nicht im Dunkeln gelassen werden, sondern sich vor der Stimmabgabe ein realistisches Bild über die anstehenden Probleme der Marktgemeinde machen können.

 Nachtrag vom 03.03.2020: Inzwischen sind eine ganze Reihe von Protokollen auf der Website verfügbar gemacht worden, auch aus dem Vorjahr. Wir bedanken uns dafür – besser spät als nie! Lesenswert ist zum Beispiel die Niederschrift der Sitzung des UVSK-Ausschusses vom 04.02.2020: Dort ist belegt, dass bereits einige Anträge auf – aus der Vergangenheit gewohnte, aber freiwillige – Zuschüsse der Marktgemeinde an Vereine mit Hinweis auf die „Haushaltskonsolidierung und um die Gefährdung der Stabilisierungshilfe auszuschließen“ nun reduziert oder ganz gestrichen wurden (und das wird bis voraussichtlich 2022 auch so bleiben).

Baumschutzverordnung in Gemeinden? – Nein sie ist kein Allheilmittel

Baumschutzverordnung in Gemeinden? – Nein sie ist kein Allheilmittel

– Eine Kommentierung von Dr. Susanne Markmiller

– In diesem Kommunalwahlkampf fordert beispielsweise in Zorneding mindestens eine Partei explizit die Einführung einer Baumschutzverordnung. Doch ist das wirklich das Maß aller Dinge? Die Rechtsanwältin und FDP-Kreistags-Kandidatin Dr. Susanne Markmiller aus Eglharting erläutert und bewertet in diesem Beitrag die Rechtslage.

Ob Grundstückseigentümer große Bäume wie diese in der Nähe von Gebäuden erhalten würden, wenn eine Baumschutzverordnung zur Einführung ansteht? (Foto: Peter Pernsteiner)

Viele Gemeinden und auch die Stadt München haben heute eine Baumschutzverordnung. Ist sie wirklich ein geeignetes Mittel im Kampf um die Bewahrung des Ortsbildes und als Instrument gegen den Klimawandel? Doch was ist das genau und gibt es Alternativen hierzu?

Eine Baumschutzverordnung ist ein Regelungsinstrument aus dem Bereich des Naturschutzgesetzes. § 28 BNatSchG i.V.m. Art. 12, Abs. 2 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) schafft die Rechtsgrundlage und erlaubt es den Gemeinden eine entsprechende Satzung zu erlassen.

Erreicht werden soll durch eine Baumschutzverordnung in der Regel, dass der Charakter einer Gemeinde beispielsweise als Gartenstadt, bzw. das Bild des „Wohnen im Grünen“ bewahrt, sowie Lebensraum für Tiere erhalten wird. In jüngerer Zeit spielt in der öffentlichen Diskussion noch vermehrt der Klimaschutz eine Rolle, da Bäume Sauerstoff produzieren und einen positiven Einfluss auf das Mikro- bzw. Kleinklima der Gemeinde nehmen können.

Durch eine Baumschutzverordnung besteht die Möglichkeit bestimmte Bäume und Sträucher unter Schutz zu stellen. Sie führt zu einem strafbewehrten Beseitigungs- und Veränderungsverbot. Die vom deutschen Städtetag 2012 verabschiedete Mustersatzung erfasst Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm, bei Gruppen bzw. mehrstämmigen Bäumen auch schon ab 50 cm Stammumfang, wobei die Gemeinden hier auch andere Kriterien festlegen können. Manchmal fallen auch Hecken unter den Schutz einer Baumschutzverordnung. Bäume die in den Schutzbereich fallen dürfen nicht gefällt bzw. verändert werden, außer es handelt sich um fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen. Zu Erhaltungs- und Schutzmaßnahmen können die Eigentümer auch gezwungen werden.

Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte

Damit greift eine solche Satzung erheblich in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger ein. Für Grundstücksbesitzer ist es oft nicht nachzuvollziehen, warum sie einen Baum, welchen Sie selbst womöglich gepflanzt haben, nicht auch Fällen dürfen. Aber nicht nur den Grundstückseigentümer bindet die Baumschutzverordnung, sondern auch den Nachbarn. Ihnen bleibt es verwehrt ihre Rechte auf Entfernung des Überhangs bzw. Beseitigung durchzusetzen. Damit wird auch der beeinträchtigte Nachbar in seinen Eigentumsrechten beschränkt.

Grundsätzlich sehen die Satzungen in der Regel Ausnahmen von dem Verbot der Beseitigung bzw. Veränderung des Baumbestandes vor. Diese Ausnahme muss in einem Genehmigungsverfahren beantragt werden. Gegebenenfalls sind noch Gutachten etc. vorzulegen. Deshalb kann festgehalten werden, dass eine solche Ausnahmegenehmigung in der Regel mit Kosten verbunden sein wird und sei es nur bei der Gemeinde, da Mitarbeiter gebunden werden.

Ob Grundstückseigentümer große Bäume wie diese in der Nähe von Gebäuden erhalten würden, wenn eine Baumschutzverordnung zur Einführung ansteht? (Foto: Peter Pernsteiner)

Im Bereich der Ausnahmen ist festzustellen, dass die Bereitschaft Ausnahmen zu erteilen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt wird. Manch eine Gemeinde ist bei der Gewährung von Ausnahmen sehr großzügig, manch eine Gemeinde eher restriktiv. Aber auch innerhalb einer Gemeinde haben die Bürger oftmals das Gefühl, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.

Dem Projektentwickler bzw. Bauträger wird der rote Teppich auch zum Fällen geschützter Bäume ausgebreitet. Der einzelne Hauseigentümer muss kämpfen, möchte er sich beispielsweise eine Solaranlage auf sein Dach montieren und einen beschattenden Baum entfernen bzw. zurückschneiden. Mitunter werden auch unter Inkaufnahme von Ausgleichszahlungen und Ersatzpflanzungen von manchem Bauträger bzw. Bürger Fakten geschaffen, wenn Geld weniger eine Rolle spielt. Auch dies verstärkt den Eindruck der Bevölkerung, dass sie gegängelt werden, während andere schalten und walten können, wie ihnen beliebt.

Eine geringe Akzeptanz einer derartigen Satzung innerhalb der Bevölkerung hat zudem den unangenehmen Nebeneffekt, dass Bäume, die unter eine zu erwartende Satzung fallen noch vor deren Inkrafttreten bzw. vor dem Erreichen des relevanten Stammumfangs gefällt werden. Damit wird der Schutzzweck der Satzung gerade konterkariert.

Hoher Bürokratieaufwand

Der Vollzugsaufwand von derartigen Satzungen ist auf Seiten der Gemeinde recht hoch. Dem steht gegenüber, dass die Gemeinden oft gezwungen sind der Mehrheit der Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung statt zu geben.

Es gibt daher Gemeinden, wie zum Beispiel die Stadt Passau, die bereits erlassene Baumschutzverordnungen wieder abgeschafft haben und auch eine mehrfach diskutierte Wiedereinführung mit großer Mehrheit weiterhin ablehnen.

Die Gemeinden haben aus Art. 141 Bayerische Verfassung eine besondere Verantwortung, naturnahe Lebensräume zu schaffen und zu schützen. Den Gemeinden stehen jedoch auch andere – weniger einschneidende Möglichkeiten offen, einen Gartenstadtcharakter bzw. das „Wohnen im Grünen“ mit allen positiven Aspekten für Natur und Klima festzusetzen.

Zu nennen ist insbesondere das Ortsbild. Laut dem Bayerischen Landesamt für Umwelt gewinnt „der Ausbau und die Durchgängigkeit von Frischluftschneisen, die Vernetzung innerstädtischer Grünanlagen mit außerstädtischen Grüngürteln, aber auch Straßen begleitende Alleen eine herausragende Bedeutung“ (Quelle: https://www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/baumschutzverordnung/index.htm.abgerufen am 14.02.2020). Die Folgen des Klimawandels können damit am besten durch großflächige durchdachte Lösungen und systematische Ortsbegrünung erreicht werden.

In Bezug auf einzelne erhaltenswerte Bäume besteht die Möglichkeit flankierend einzelne ortsprägende Bäume zu schützen. Darüber hinaus stehen den Gemeinden die Instrumente der Bauleitplanung zur Verfügung. Durch einen Bebauungsplan kann sichergestellt werden, dass ein gewisser Prozentsatz pro Einwohner Grün- bzw. Freifläche erhalten wird. Es kann auf Quantität und Qualität der Bebauung Einfluss genommen werden. Bebauungspläne bieten die Möglichkeit zu erhaltende bzw. neu anzupflanzende Bäume bzw. ganze Grünanlagen festzusetzen. Im Bebauungsplan kann auch die Baumart festgesetzt werden. So kann auch eine Nachhaltigkeit im Ortsbild gewährleistet werden. Denn nur eine gesunde Mischung verschiedener und robuster Baumarten kommt auch mit den Herausforderungen der Zukunft, nämlich beispielsweise Witterungsstress, Schädlingsbefall und Trockenheit, gut zurecht.

Nachhaltig gedacht können diese Pflanzen so ihre positive Wirkung auch die nächsten Jahrzehnte, wenn nicht gar hundert Jahre entfalten und das Ortsbild prägen. Vom Ziel der Diversität ist es auch für die Tierwelt sinnvoller verschiedene heimische Baumarten oder Linden/Obstbäume als wertvolle Nektarlieferanten für Bienen festzusetzen. Hier kann mehr für Flora und Fauna getan werden als durch den Schutz mancher Fichte auf einem Privatgrundstück mit einem Stammumfang von 80cm oder mehr, vor allem wenn befürchtet werden muss, dass gerade diese Fichte kurz vor Erreichen des kritischen Stammumfangs gefällt wird.

Deutlich über das Ziel hinausgeschossen

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Ziel: Bewahrung des Ortsbildes, Wohnen im Grünen und Schutz des Mikro- bzw. Kleinklimas durch eine Baumschutzverordnung nur bedingt erreicht werden kann. Demgegenüber steht die harsche Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte der Bürger und in Folge dessen eine eingeschränkte Akzeptanz bei den Bürgern, zumal Gerechtigkeitsdefizite nie ganz vermieden werden können.

Viel wichtiger ist es, dass die kleinen Gemeinden in der Region ihre Aufgabe, nämlich die Ortsentwicklung, langfristig, strategisch und systematisch angehen, um auch weiterhin lebenswert zu bleiben und das Ortsbild zu bewahren. In kleinen Gemeinden wie Zorneding schießt eine Baumschutzverordnung deutlich über das Ziel hinaus, gängelt den kleinen Hausbesitzer, aber kann den Großinvestor kaum behindern.

(Dieser Artikel ist im „Zornedinger Panorama – Ausgabe 10 – März 2020“ der FDP-Zorneding erschienen, das als PDF-Version unter diesem Link heruntergeladen werden kann)

 

 

Science-Fiction oder realistisch? – Ein Freibad in Zorneding

Science-Fiction oder realistisch? – Ein Freibad in Zorneding

Science-Fiction oder realistisch? – Ein Freibad in Zorneding
– Ein Denkanstoß von Melanie Schaffenroth
 
Wahrscheinlich haben manche bereits über einen Punkt unseres Wahlprogramms ein wenig gelächelt oder gar den Kopf geschüttelt – ein #Freibad in #Zorneding.
 
Wir als FDP-Ortsverband Zorneding sind uns aber einig, dass man ruhig auch Träume und Visionen für die Zukunft von Zorneding in zehn oder 15 Jahren formulieren sollte, um so unsere schöne Gemeinde zu verbessern und für alle Bürger attraktiver zu machen. Denn nur wer Ideen formuliert, kann daraus die Zukunft gestalten. Ganz nach dem Motto unserer Partei „Bleiben wir frei, Denken wir groß“.
 

Natürlich ist uns in der FDP Zorneding vollkommen klar, dass unser auf diesen Bild zu sehender idyllischer Biotop-Teich an der Bahnlinie definitiv nicht als Freibad/Schwimmbad geeignet ist, sondern dafür ein anderer Standort gefunden werden müsste. (Fotos: Peter Pernsteiner)

Eine Realisierung eines Freibades in Zorneding (oder in den Ortsteilen Pöring, Ingelsberg oder Wolfesing) wird wahrscheinlich nicht in den nächsten sechs Jahren stattfinden können, da hier viele Dinge zu beachten sind, wie beispielsweise der Ort, die Verkehrsführung, erforderliche Parkplätze und weitere Dinge.

 
Dennoch sollten wir über die Idee eines Freibades nachdenken und auch offen mit den Bürgern diskutieren.
Der Bedarf oder die Nachfrage nach einem Schwimmbad bzw. Freibad in unserer schönen Gemeinde ist nach den ersten Reaktionen auf unsere Idee durchaus vorhanden. Die umliegenden Freibäder oder Seen, wie beispielsweise das Grafinger Freibad oder der Steinsee sind sehr überfüllt und meist nur mit dem Auto erreichbar.
Ein Freibad vor Ort würde den Bürgern die Möglichkeit geben fußläufig oder mit dem Fahrrad einen schönen Tag in einem nicht zu vollen Freibad zu verbringen und so eben unsere Gemeinde noch attraktiver machen und eine tolle Freizeitmöglichkeit bieten.
 
Neben großem Spaß leisten Freibäder einen wichtigen Beitrag, das Schwimmen zu lernen und zu üben. Es ist längst nicht mehr selbstverständlich, dass alle Kinder schwimmen lernen. Fast 60 % der 10-Jähringen sind keine sicheren Schwimmer mehr (laut forsa-Umfrage). Viele Grundschulen verfügen nicht über die Möglichkeit der Nutzung eines Schwimmbads. Die Anzahl der tödlichen Badeunfälle ist in den letzten Jahren leider kontinuierlich gestiegen. Somit leisten Freibäder einen sehr wichtigen Beitrag zur Erlangung der Schwimmfähigkeit von Kindern und Erwachsenen.
Lassen Sie uns gemeinsam über diese Idee nachdenken und reden, denn nur so kann aus einer Vision auch Realität werden.
 
Noch ein Hinweis zu den Fotos: Natürlich ist uns in der FDP Zorneding vollkommen klar, dass unser auf diesen Bildern zu sehender idyllischer Biotop-Teich an der Bahnlinie definitiv nicht als Freibad/Schwimmbad geeignet ist, sondern dafür ein anderer Standort gefunden werden müsste. (Fotos: Peter Pernsteiner)
(Dieser Artikel ist im „Zornedinger Panorama – Ausgabe 10 – März 2020“ der FDP-Zorneding erschienen, das als PDF-Version unter diesem Link heruntergeladen werden kann)

Natürlich ist uns in der FDP Zorneding vollkommen klar, dass unser auf diesen Bild zu sehender idyllischer Biotop-Teich an der Bahnlinie definitiv nicht als Freibad/Schwimmbad geeignet ist, sondern dafür ein anderer Standort gefunden werden müsste. (Fotos: Peter Pernsteiner)

Peter Pernsteiner zu Gast im Live-Talk von ZornedingTV

Peter Pernsteiner zu Gast im Live-Talk von ZornedingTV

Browser-Screenshot des Live-Talks von ZornedingTV mit Peter Pernsteiner als Gast – das Video ist unter diesem Link abrufbar: https://youtu.be/ySpuwT8_Mn8

Unter dem Motto „Wahlkampf in da Gmoa – Auf ein Getränk mit …“ durfte  Peter Pernsteiner als Zornedinger Bürgermeisterkandidat am 22. Februar zum Interview und Talk mit Michael Jäger, dem Moderator und Gründer der lokalen Infoplattform „ZornedingTV„, antreten. Dabei bestand  auch die Möglichkeit, live per Facebook Fragen ins Studio am Zornedinger Herzogplatz zu schicken. Der Live-Talk dauerte ca. 80 Minuten und bot dadurch eine ausgiebige Möglichkeit, den jeweiligen Kandidaten kennen zu lernen – beleuchtet wurden sowohl die politische Ansichten als auch der berufliche Werdegang und das private Umfeld.

Der Live-Talk mit Peter Pernsteiner ist auf dem YouTube-Kanal von ZornedingTV unter diesem Link zu finden:
https://youtu.be/ySpuwT8_Mn8

Von der FDP Zorneding war auch schon Melanie Schaffenroth zu Gast (stellvertretende Ortsverbandsvorsitzende und Platz 2 auf der Gemeinderatsliste sowie Platz 13 auf der Kreistagsliste). Ihren Live-Talk vom 8.2.2010 gibt es auf YouTube unter diesem Link.

In Zorneding gibt es seit 18. Januar bis 14. März jeden Samstag um 15 Uhr jeweils einen sehr ausgiebigen Live-Talk auf Facebook mit je einer Zornedinger Kommunalwahl-Kandidatin oder einem Kommunalwahl-Kandidaten.

Hier auch noch kurz als Übersicht alle bisherigen und weiteren Live-Talks von ZornedingTV:

Samstag, 18.01.2020 Marian Nowosad (SPD) Listenplatz 2

Samstag, 25.01.2020 Andreas Wach (CSU) Listenplatz 16

Samstag, 01.02.2020 Ramona Baumgartner (Die Linke) Bürgermeisterkandidatin Listenplatz 1

Samstag, 08.02.2020 Melanie Schaffenroth (FDP) Listenplatz 2

Samstag, 15.02.2020 Willi Ficker (Freie Wähler)

Samstag, 22.02.2020 Peter Pernsteiner (FDP) Bürgermeisterkandidat Listenplatz 1

Samstag, 29.02.2020 Zweite Bürgermeisterin Bianca Poschenrieder (SPD) Listenplatz 1

Samstag, 07.03.2020 Moritz Dietz (Die Grünen) Listenplatz 1

Samstag, 14.03.2020 Bürgermeister Piet Mayr (CSU)

Sie alle sind auf dem YouTube-Kanal von ZornedingTV unter diesem Link zu finden!