Am Vorabend der Gemeinderatssitzung vom 24. September 2015 hat sich die FDP Zorneding im Rahmen ihres Partei-Stammtisches intensiv Gedanken zur Ausgestaltung der Hundesteuersatzung gemacht. Dies mündete dann in ein zum Beginn der Gemeinderatssitzung schriftlich an die Ratskollegen ausgeteiltes einseitig bedrucktes DIN-A4-Blatt mit Änderungswünschen zu einzelnen Satzungsparagrafen.

Gemeinsam mit seinen Parteikollegen ist Peter Pernsteiner der Meinung, dass die Hundesteuer mit einem aktuellen Jahres-Haushaltsvolumen von 14000 Euro kein echtes Instrumentarium zur Aufbesserung der Gemeindekasse ist. In erster Linie ist sie vielmehr ein ordnungspolitisches Instrumentarium, das dazu beitragen kann, Spannungen zwischen Bürgern mit und ohne Hund abzubauen.

Die FDP Zorneding vertritt deshalb die Meinung, dass der Satzungsvorschlag eines nur einjährigen Erlasses der Hundesteuer bei Vorlage eines neu abgelegten Hundeführerscheins wenig Anreiz bringt. Viel sinnvoller wäre, dass ein gültiger Hundeführerschein für den jeweiligen Hund generell auf Dauer zu einer signifikanten Steuer-Ermäßigung führen sollte. Für diese Hundebesitzer könnte sich die FDP Zorneding auch vorstellen, dass man die tatsächlich zu zahlende Hundesteuer bei den bisherigen 30 Euro belässt. Die Hundebesitzer ohne Hundeführerschein sollten allerdings nach Idee der FDP in Zukunft 60 Euro zahlen. Selbst diese monatlich 5 Euro pro Hund unabhängig von der Zahl der angemeldeten Tiere sind nach Auffassung von Peter Pernsteiner immer noch sehr moderat, denn er weist beispielsweise darauf hin, dass man in vielen Gemeinden zum Teil bereits seit Jahren deutlich mehr zahlen muss und so manche Gemeinden auch noch eine Staffelung haben. So kostet beispielsweise in München jeder Hund 100 Euro pro Jahr. In Gilching werden für den zweiten Hund statt 90 Euro anstelle von 60 Euro fällig und für den dritten Hund sogar 120 Euro. Ein besonders krasses Beispiel ist Füssen – seit 2011 kostet der erste Hund dort 75 Euro, der zweite Hund 150 Euro und der dritte Hund 200 Euro.

Die Kampfhundesteuer von Füssen ist allerdings mit ihren 1000 Euro jährlich im Rahmen vieler anderer Städte. So verlangen München 800 Euro, Augsburg 840 Euro, Starnberg und Putzbrunn 1000 Euro und schließlich Gilching 1026 Euro. Deshalb ist Peter Pernsteiner auch der Auffassung, dass der von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagene Steuersatz für Kampfhunde in Höhe von 320 Euro deutlich zu niedrig ist, um vielleicht den einen oder anderen davon abzuhalten, sich einen Kampfhund anzuschaffen. Kampfhunde sorgen ja bekanntlich oft für Reibereien in der Bevölkerung. Aus Sicht von Pernsteiner wäre ein Steuersatz von 600 Euro aber ein sinnvoller Kompromiss. Reich wird Zorneding allerdings auch mit diesem Steuersatz nicht, weil wohl derzeit in Zorneding überhaupt nur zwei oder drei Kampfhunde gehalten werden.

Die weiteren FDP-Vorschläge zur Hundesteuer-Satzung sind eher von untergeordneter Bedeutung, aber aus Sicht von Peter Pernsteiner durchaus eine Überlegung wert. So gibt es zwar laut Satzungsvorschlag eine Steuerbefreiung für beispielsweise Blindenhunde oder für Hunde, die für „völlig Hilflose unentbehrlich sind“, sinnvoller wäre aber aus Sicht des Liberalen eine Erweiterung der Steuerbefreiung auf Hunde, die für „Menschen mit anderen körperlichen oder geistigen Einschränkungen unentbehrlich sind“. Auf Vorschlag eines Parteikollegen hat Pernsteiner auch in seinem Änderungsentwurf sogenannte „Therapiehunde“ aufgeführt, die inzwischen beispielsweise im Rahmen einer Psycho-, Ergo- oder Physiotherapie eingesetzt werden. Schließlich will die FDP Zorneding auch noch im Rahmen der Satzung einen Anreiz schaffen, dass Hundebesitzer anstelle eines normalen Hundes aus dem Handel einen Hund aus der kürzlich ausgebauten Tierauffangstation Ebersberg zu sich holen. Nachdem sich ja alle Landkreisgemeinden an der Finanzierung der Tierauffangstation demnächst mit jährlich 80 Cent pro Bürger beteiligen werden, statt bisher 40 Cent (wie in verschiedenen Zeitungen schon berichtet), will Pernsteiner mit seiner Idee zur Entlastung der Auffangstation dafür sorgen, dass die Kosten für die Gemeinden nicht noch höher werden. Er könnte sich vorstellen, dass eine dauerhafte Ermäßigung der Hundesteuer auf den selben Betrag, wie beim Vorliegen eines Hundeführerscheins durchaus ein sinnvoller Tierschutz-Beitrag wäre und vielleicht auch in anderen Landkreisgemeinden Schule machen könnte.

Üblicher Weise finden in Gemeinderatssitzungen durchaus umfassende Beratungen zu Beschlussvorlagen und beispielsweise auch zu Satzungsentwürfen statt. Wenn Peter Pernsteiner die Änderungsvorschläge der FDP Zorneding erst während der Behandlung des Tagesordnungspunktes nur mündlich vorgetragen hätte, wären sie inhaltlich zur Sprache gekommen und unter den Gemeinderäten diskutiert worden. Peter Pernsteiner wollte allerdings die Arbeit seiner Ratskollegen erleichtern und teilte unmittelbar vor dem Sitzungsbeginn sein einseitig bedrucktes DIN-A4-Blatt als Tischvorlage aus, damit jeder gleich schriftlich die Änderungswünsche der FDP sehen kann. Nachdem in den Sitzungsunterlagen leider keine Hundesteuer-Vergleichszahlen enthalten waren, hat Peter Pernsteiner seinen Ratskollegen im unteren Viertel der einseitigen Tischvorlage einfach noch als Ergebnis seiner eigenen Recherchen zur Information verschiedene Hundesteuersätze aus Bayern aufgelistet. Mit dieser kurzfristigen Tischvorlage fühlte sich aber vermutlich die Gemeindeverwaltung leider etwas überrumpelt. Man wollte es den Räten nicht zumuten, während der Sitzung eine kleine Tischvorlage lesen zu müssen. Allerdings sind Tischvorlagen in Gemeinderatssitzungen durchaus nicht unüblich und oftmals auch wesentlich umfassender, als das einseitig bedruckte Blatt der FDP Zorneding.

Das Resultat: Der Tagesordnungspunkt wurde nach kurzem Vorgespräch von der Verwaltung zurückgezogen, weil man erst einmal die Rechtmäßigkeit unserer Vorschläge prüfen möchte. Peter Pernsteiner findet es zwar sehr schade, dass man nicht inhaltlich über seine Vorschläge diskutierte, aber andererseits findet er es auch gut, dass die Gemeindeverwaltung seine Vorschläge nach einer rechtlichen Prüfung gegebenenfalls in den Satzungsentwurf schriftlich einarbeiten und damit dann in der nächsten Gemeinderatssitzung zur Diskussion stellen will. Es bleibt abzuwarten, ob dann in der nächsten Sitzung auch noch weitere Änderungsvorschläge der anderen vier Parteien als Redebeiträge eingebracht werden – die dann ja sicherlich ebenfalls wieder rechtlich geprüft werden müssten.

Peter Pernsteiner hat aus dieser Gemeinderatssitzung für sich gelernt, dass er künftig wahrscheinlich wieder dazu übergehen wird, erst während der Beratung selbst inhaltlich zu Beschlussvorschlägen und Gesetzesvorlagen Stellung zu nehmen.