FDP: „Etwas Tübingen in Ebersberg wagen“ Heimspiel für Landrat Niedergesäß

FDP: „Etwas Tübingen in Ebersberg wagen“ Heimspiel für Landrat Niedergesäß

Beim Videotalk letzte Woche der FDP Mitglieder mit Landrat Robert Niedergesäß gab es viel Lob für dessen liberale und eigenständige Haltung in Sachen Corona. In der Diskussion mit über 20 Liberalen waren Corona und der Bürgerentscheid Windräder im Forst die beherrschenden Themen. Landrat Niedergesäß gab einen Überblick über den aktuellen Stand der Corona-Massnahmen im Landkreis, beließ aber eine politische Bewertung der von der Regierung getroffen Maßnahmen mit dem Hinweis „ dann wird es ein gesondertes, abendfüllendes Thema“.
Beim Impfen bestand Einigkeit, dass der Landkreis in Anbetracht des mangelnden Impfstoffes sein möglichstes macht und jetzt schnell die Hausärzte mit eingebunden werden müssen. Bei den Schnelltests gab es viel kritische Fragen zur Umsetzung bei den Schulen. Warum gibt es kein abgestimmtes einheitliches Vorgehen für die Durchführung der Tests in den Schulen? Landrat Niedergesäß wollte die Anregung mitnehmen einen Best Practice Austausch zwischen den Schulleitern zu veranlassen. „Es muss das Rad nicht an jeder Schule neu erfunden werden“. Auch wurde von einigen Mitgliedern eine bessere Übersicht über die Testmöglichkeiten im Landkreis gewünscht und eine noch klarere Corona-Kommunikation des Landratsamtes.
FDP-Kreisvorsitzender Alexander Müller forderte Landrat Niedergesäß auf die Möglichkeiten von Testregionen – wie von der Bundeskanzlerin angekündigt – auch im Landkreis Ebersberg zu nutzen. „ Wir sollte etwas Tübingen in Ebersberg wagen“.
Neben dem Einzelhandel bräuchten auch Gaststätten, Kultur und unsere Vereine Perspektiven.
Beim Thema Windräder im Forst machte der Landrat nochmal klar, warum er trotz positiven Kreistagsbeschluss bei dieser seit Jahren kontrovers diskutierten Frage die Landkreisbürger an der Entscheidung beteiligen möchte. Es sollen in einem frühem Stadium vor weiteren kostspieligen Gutachten und drohenden Klagen die Landkreisbürger mitbestimmen ob es überhaupt weitergeht mit dem Projekt.
Bei der Frage wieviele Windräder im Landkreis jetzt tatsächlich benötigt würden, wollte sich Landrat Niedergesäß nicht festlegen, da die Technik voranschreitet. „ Aber wer sich keine ehrgeizigen Ziele setzt, wird am Ende bei der Energiewende nichts erreichen“.
Trotz einiger kritischer Fragen zum Standort und der Wirtschaftlichkeit, bekräftigten die zugeschalteten Liberalen die positive Haltung der FDP zu den 5 Windrädern im Forst.

Bericht aus dem Kirchseeoner Gemeinderat Januar – März 2021

In Kirchseeon tagt der Gemeinderat pandemiebedingt in der ATSV Halle. Die Gemeinderäte haben sich auch mit der Stimme der FDP dafür eingesetzt, dass kein Not- bzw. Ferienausschuss eingesetzt wird, sondern dass stattdessen das Hygienekonzept noch weiter ausgearbeitet und verschärft wird, so dass wir weiterhin in normaler Besetzung alle drei Wochen tagen können. Hierbei bestand parteiübergreifend Einigkeit darüber, dass in den Phasen hoher Inzidenz nur das unbedingt abzuhandelnde – vornehmlich Bauanträge und der Haushalt – auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen. Politische Fragen waren demgemäß in den ersten Monaten 2021 etwas ausgebremst und tauchen trotz allem immer wieder überall auf. Auch wenn die FDP nur eine fraktionslose Gemeinderätin stellt, kann auch mit einem Sitz etwas bewegt werden.

1. Unternehmensbeteiligungen der Gemeinde
Viele Gemeinden im Landkreis Ebersberg, so auch die Gemeinde Kirchseeon haben ihr Stromnetz in eine Betreibergesellschaft, die Eberwerk GmbH & Co. KG eingebracht. Nunmehr sollen weitere Projektgesellschaften gegründet werden, um einzelne Projekte der Energiewende im Landkreis darin auszugliedern. So zum Beispiel den Bau einer PV Anlage bzw. eines Stromspeichers in Markt Schwaben.

Die Gemeinde selbst ist an der Muttergesellschaft nur Minderheitsgesellschafter, ein systematisches Beteiligungsmanagement wird nicht durchgeführt, besondere privatwirtschaftliche Kompetenz ist an keiner Stelle der Gemeinde gebündelt. Vertreter der Gemeinde und Aufsichtsräte sind personenidentisch.
Wir als Gemeinderäte sollen über die Ausgründung entscheiden und erhalten trotzdem keinerlei wirtschaftliche Informationen wie zum Beispiel Wirtschafts- und Investitionsplanungen bzw. Details wie der Gesellschaftsvertrag ausgestaltet wird, um zu überprüfen, wie gewährleistet ist, dass die nominelle Minderheitsbeteiligung im Verhältnis zu einem externen Partner beispielsweise beim Stimmverhältnis wieder ausgeglichen wird etc. Die FDP hat durch diverse Anfragen und Nachfragen versucht hier Licht ins Dunkle zu bringen und immer wieder darauf hingewiesen, dass zumindest eine Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen durch die Gemeinde stattzufinden hat.

Wir von der FDP sehen diese Entwicklung rund um das privatwirtschaftliche Engagement in der Energiewende aufgrund der konkreten Ausgestaltung auch aus rechtsstaatlicher Sicht sehr kritisch. Die nach unserer Ansicht gesetzlich vorgeschriebene Prüfung durch die Gemeinde findet nicht statt, es wird auch bei der Beantwortung von Anfragen stets auf die Muttergesellschaft und von dieser auf den dortigen Gesellschaftsvertrag verwiesen. Auch der Zweck; erreichen der Energiewende sowie Klimaschutz rechtfertigt aus rechtsstaatlicher Sicht nicht jedes Mittel und auch kein Achselzucken bzw. kein bayerisches „ja mei“, weil das gesamte Konstrukt für die Verwaltung und den Gemeinderat zu kompliziert ist. Durch die Möglichkeit des Staates auch privatwirtschaftlich zu handeln folgt nicht zwingend, dass hierbei die Organe der Gemeinde ausgebremst werden und auf Transparenz verzichtet wird. Das Privatrecht ist hier prinzipiell offen für andere Gestaltungen. Trotzdem werden aktuell die Gremien der Gemeinden und damit der Gemeinderat durch die Satzung dieser Gesellschaften ausgebremst, Transparenz wird nicht gelebt, Nachfragen nur rudimentär beantwortet, Verträge mit Geheimhaltungsvereinbarungen abgeschlossen. Auch unter dem Blickwinkel, dass lästige Vergabeverfahren gerade bei der Wahl des Projektpartners potentiell umgangen werden können, ist diese konkrete Entwicklung vor Ort rund um den Klimaschutz und die Energiewende – nämlich die Flucht des Staates in die Privatwirtschaft – besorgniserregend.

Nach Ansicht der FDP im Gemeinderat müssen sämtliche Projekte der Energiewende unter dem Vorbehalt stehen, dass der Staat diese nur solange es keinen funktionierenden Markt gibt anschieben darf, nicht jedoch dauerhaft die Rolle eines Unternehmers ausführen soll. Nach Meinung der FDP ist und war der Staat noch nie der bessere Unternehmer, wie auch die aktuelle Krise zeigt. Als Partei des Rechtsstaates möchten wir in Kirchseeon sicherstellen, dass auch bei der Energiewende alles mit rechten Dingen zugeht und der Staat nicht in Konkurrenz zur Privatwirtschaft tritt bzw. als Sicherheit für ein Privatunternehmen dient. Deshalb werden wir auch in Zukunft hier genau hinsehen und notfalls unbequem bleiben.

2. Leistungsfähigkeit des Stromnetzes
Aufgrund einer angekündigten Zinssenkung durch die Bundesnetzagentur ist wohl der weitere Ausbau der Stromnetze durch die kommunale Betreibergesellschaft gefährdet. Auf Antrag der FDP im Gemeinderat wird nunmehr geklärt, welche Ausbaumaßnahmen in den letzten Jahren seit Übernahme der Stromnetze durch die private Gesellschaft Eberwerk GmbH & Co KG im Markt Kirchseeon vorgenommen worden sind und welche geplant sind, da das Stromnetz und dessen Leistungsfähigkeit ein wichtiger Baustein der Energiewende ist. Hier gilt es nunmehr nach Ansicht der FDP sicherzustellen, dass alle beteiligten Gemeinden anteilsmäßig von einer Ertüchtigung des Stromnetzes profitieren können und nicht nur diejenigen Gemeinden, wo sich angesichts größerer Neubauvorhaben ein akuter Bedarf zeigt, denn solche hat der Markt Kirchseeon aktuell nicht.

3. Bäume – und Baumschutzsatzung
Nach einem Jahr FDP im Gemeinderat kann festgehalten werden, dass Bäume in der politischen Auseinandersetzung vor Ort in Kirchseeon der aktuelle Trend und ein hoch emotionales Thema sind.
Wir als FDP sehen diesen Punkt weniger emotional. Der Markt Kirchseeon verfügt über eine Satzung zum Schutz ortsprägender Bäume, die nicht nur nach Ansicht der FDP unwirksam ist.
Auf Antrag der Grünen und SPD im Gemeinderat soll im März über die Einführung einer Baumschutzsatzung, die alleine auf den Stammumfang abstellt, entschieden werden. Mit einer solchen Satzung wird erheblich in die Eigentumsfreiheit und die allgemeine Handlungsfreiheit der Kirchseeoner Bürger eingegriffen. Wir finden hier wird von unseren Mitbewerbern auch mit zweierlei Maß gemessen. Dem Bürger wird etwas überbürdet – nämlich die eingeschränkte Nutzung seines Grundstückes – zu dem es weniger einschneidende Maßnahmen gibt, wofür aber die Gemeinde bzw. der Gemeinderat aktiv werden müssten.

Gerade im Markt Kirchseeon gibt es verhältnismäßig wenig öffentliches Grün, Bauträgern wird bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen ohne Bedingungen der rote Teppich ausgerollt obwohl sie durch die Überplanung einen Wertzuwachs erhalten, Bebauungspläne ohne oder mit nur wenigen Festsetzung von Anpflanzungen verabschiedet.
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplänen im Bereich von Einfriedungen werden zugunsten von Baumarktzäunen aus WPC und Aluminium vom Gemeinderat – gerade auch von SPD und Grünen – ohne Rücksicht auf klimatische Erwägungen, Nachhaltigkeit und des Ortsbildes durchgewunken, obwohl die Bebauungspläne im Markt oftmals gerade die Anpflanzung von höheren Hecken als Alternative zu niedrigeren Zäunen vorsehen.

Hier wird nach Ansicht der FDP viel Potential zum Schutz von Flora und Fauna, Ortsbild und Kleinklima ungenutzt verschwendet, obwohl es konkret das weniger einschneidende Mittel im Verhältnis zu einer Baumschutzsatzung ist.
Die FDP wird sich im Gemeinderat für mehr öffentliches Grün z.B. entlang der Straßen, für mehr Festsetzungen von (einheimischen und für Insekten nützlichen) Bäumen und Hecken in der Bauleitplanung sowie für eine strategische Planung von Grün- und Frischluftschneisen bei der Ortsentwicklung einsetzen und sich gegen die Einführung einer Baumschutzsatzung aussprechen. Erforderlichenfalls sind einige wenige ortsprägende Bäume zu schützen und diese Bäume auch zur eindeutigen Bestimmbarkeit in ein Baumschutzkataster mit aufzunehmen. Wir sehen in der Gängelei der Kirchseeoner Bürger durch bevormundende Ge- und Verbote keinen Vorteil bei der Erreichung der gemeindlichen Ziele.

4. Verpflichtung für PV Anlagen auf Dächern
Auf Antrag der Grünen sollte eine Verpflichtung festgesetzt werden, dass zwingend auf Kirchseeons Dächern PV Anlagen zu errichten sind. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass dieser nach unserer Ansicht zudem rechtswidrige Antrag in dieser Form abgelehnt worden ist. Abgesehen von grundsätzlichen rechtsstaatlichen Bedenken gegen diesen Antrag ist nach unserer Ansicht Klimaschutz und die Energiewende auch auf unterster Ebene nur durch eine Technologieoffenheit zu erreichen. Eine Verpflichtung zu Gunsten von PV Anlagen ist im Einzelfall geeignet Blockheizkraftwerke, Geothermieanlagen etc. zu verhindern bzw. diese oder die PV Anlage unwirtschaftlich zu machen. Kirchseeon verdichtet zudem nach. Oftmals werden Neubauten kleinteilig in Grundstücke eingefügt. Nicht immer ist die Dachneigung und die konkrete Ausgestaltung des Baukörpers für eine PV Anlage geeignet. Eine verpflichtende PV-Anlage führt dazu, dass trotz Wohnraummangel manchmal eine Nachverdichtung nicht möglich sein könnte, dass das Bauen noch teurer wird und kann im Einzelfall den gewünschten Ausbau des Dachgeschosses und damit einhergehender Gauben verhindern. Insgesamt wird für uns der Kirchseeoner Bürger durch eine derartige Vorschrift unzumutbar in seinen grundrechtlichen Handlungsfreiheiten eingeschränkt.

 

Susanne Markmiller FDP Gemeinderätin

FDP für die 5 Windräder im Forst

FDP für die 5 Windräder im Forst

Der FDP-Kreisvorstand spricht sich für die Errichtung der 5 Windräder im Ebersberger Forst aus. Für die FDP sind Windräder ein wesentlicher Teil der Energiewende.

Die Vorbehalte der Naturschützer für den Erhalt des Ebersberger Forstes sind zwar nachvollziehbar, aber tatsächlich wird durch die Windräder nur eine minimale Fläche des Forstes beeinträchtigt und an anderer Stelle ausgeglichen. Die Energiewende dient langfristig ja auch dem Erhalt des Forstes- Stichwort Klimawandel.

Die FDP bevorzugt  bei der Errichtung von Windrädern grundsätzlich Konzentrationsflächen mit mehreren Windrädern und keine flächendeckende Verspargelung unserer Landschaft durch Windräder. Auch ist durch die nur in Bayern gültige 10-H Abstandsregelung der Bau von Windrädern völlig zum Erliegen gekommen, sodass akuter Handlungsbedarf besteht.

„ Wer A sagt muss auch B sagen“, so der FDP- Kreisvorsitzende Alexander Müller. „Nach dem Ausstieg aus der Atomkraft und den fossilen Energien, benötigen wir dringend ausreichend Strom aus erneuerbaren Energien. Die 5 Windräder im Forst sind dazu neben dem Windrad in Hamberg ein wichtiger regionaler Beitrag.“ Wir fordern alle Bürger auf ihr Wahlrecht zu nutzen und wünschen uns eine sachliche Auseinandersetzung frei von gegenseitigen Anfeindungen.

 

Öffnung der Außengastronomie im Landkreis Ebersberg

 

Angesichts gesunkener Infektionszahlen und frühlingshafter Temperaturen fordert die Ebersberger FDP eine Öffnung der Außengastronomie im Landkreis. „Die Staatsregierung sollte es Landkreisen mit einer Inzidenz unter 50 freistellen, die Außenbereiche von Gaststätten und Cafés zu öffnen“, sagt der Landtagsabgeordnete und Kreisrat Martin Hagen. „Das Infektionsschutzgesetz sieht regional differenzierte Maßnahmen ausdrücklich vor.“ Die Inzidenz liegt im Landkreis Ebersberg seit längerem unter der Marke von 50.

 

Ohnehin sei das Infektionsrisiko an der frischen Luft marginal, erklärt der FDP-Kreisvorsitzende und Kreisrat Alexander Müller: „Wer draußen im Café sitzt, gefährdet niemanden. Die Leute gehen bei diesem Wetter ohnehin an die frische Luft.“

 

Die Landtags-FDP hat im Januar einen Stufenplan aus dem Lockdown vorgelegt, der sich am Infektionsgeschehen, am Impffortschritt und an den intensivmedizinischen Kapazitäten orientiert.

Ist die Baumschutzverordnung wirklich ein geeignetes Mittel im Kampf um die Bewahrung des Ortsbildes und als Instrument gegen den Klimawandel?

SPD und GRÜNE Liste haben in Kirchseeon die Einführung einer Baumschutzverordnung gefordert. Doch ist das wirklich das Maß aller Dinge? Die FDP-Gemeinderätin Dr. Susanne Markmiller erläutert und bewertet in diesem Beitrag die Rechtslage.

Viele Gemeinden und auch die Stadt München haben heute eine Baumschutzverordnung. Der Markt Kirchseeon hat eine Satzung, die viele ortsprägende Bäume schützt, die jedoch rechtswidrig sein dürfte, weshalb nunmehr die beiden Fraktionen SPD und GRÜNE Liste noch vor dem allgemeinen Fällverbot ab 01.03. eine Verabschiedung einer neuen Satzung im Gemeinderat beantragen. Doch was ist eine Baumschutzverordnung genau und gibt es Alternativen hierzu?

Eine Baumschutzverordnung ist ein Regelungsinstrument aus dem Bereich des Naturschutzgesetzes. § 28 BNatSchG i.V.m. Art. 12, Abs. 2 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) schafft die Rechtsgrundlage und erlaubt es den Gemeinden eine entsprechende Satzung zu erlassen.

Erreicht werden soll durch eine Baumschutzverordnung in der Regel, dass der Charakter einer Gemeinde beispielsweise als Gartenstadt, bzw. das Bild des „Wohnen im Grünen“ bewahrt, sowie Lebensraum für Tiere erhalten wird. In jüngerer Zeit spielt in der öffentlichen Diskussion noch vermehrt der Klimaschutz eine Rolle, da Bäume Sauerstoff produzieren und einen positiven Einfluss auf das Mikro- bzw. Kleinklima der Gemeinde nehmen können.

Durch eine Baumschutzverordnung besteht die Möglichkeit bestimmte Bäume und Sträucher unter Schutz zu stellen. Sie führt zu einem strafbewehrten Beseitigungs- und Veränderungsverbot. Die vom deutschen Städtetag 2012 verabschiedete Mustersatzung erfasst Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm, bei Gruppen bzw. mehrstämmigen Bäumen auch schon ab 50 cm Stammumfang, wobei die Gemeinden hier auch andere Kriterien festlegen können. Manchmal fallen auch Hecken unter den Schutz einer Baumschutzverordnung. Bäume die in den Schutzbereich fallen dürfen nicht gefällt bzw. verändert werden, außer es handelt sich um fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen. Zu Erhaltungs- und Schutzmaßnahmen können die Eigentümer auch gezwungen werden.

Damit greift eine solche Satzung erheblich in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger ein. Für Grundstücksbesitzer ist es oft nicht nachzuvollziehen, warum sie einen Baum, welchen Sie selbst womöglich gepflanzt haben, nicht auch Fällen dürfen. Aber nicht nur den Grundstückseigentümer bindet die Baumschutzverordnung, sondern auch den Nachbarn. Ihnen bleibt es verwehrt ihre Rechte auf Entfernung des Überhangs bzw. Beseitigung durchzusetzen. Damit wird auch der beeinträchtigte Nachbar in seinen Eigentumsrechten beschränkt.

Grundsätzlich sehen die Satzungen in der Regel Ausnahmen von dem Verbot der Beseitigung bzw. Veränderung des Baumbestandes vor. Diese Ausnahme muss in einem Genehmigungsverfahren beantragt werden. Gegebenenfalls sind noch Gutachten etc. vorzulegen. Deshalb kann festgehalten werden, dass eine solche Ausnahmegenehmigung in der Regel mit Kosten verbunden sein wird und sei es nur bei der Gemeinde, da Mitarbeiter gebunden werden.

Im Bereich der Ausnahmen ist festzustellen, dass die Bereitschaft Ausnahmen zu erteilen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt wird. Manch eine Gemeinde ist bei der Gewährung von Ausnahmen sehr großzügig, manch eine Gemeinde eher restriktiv. Aber auch innerhalb einer Gemeinde haben die Bürger oftmals das Gefühl, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.

Dem Projektentwickler bzw. Bauträger wird der rote Teppich auch zum Fällen geschützter Bäume ausgebreitet. Der einzelne Hauseigentümer muss kämpfen, möchte er sich beispielsweise eine Solaranlage auf sein Dach montieren und einen beschattenden Baum entfernen bzw. zurückschneiden. Mitunter werden auch unter Inkaufnahme von Ausgleichzahlungen und Ersatzpflanzungen von manchem Bauträger bzw. Bürger Fakten geschaffen, wenn Geld weniger eine Rolle spielt. Auch dies verstärkt den Eindruck der Bevölkerung, dass sie gegängelt werden, während andere schalten und walten können, wie ihnen beliebt.

Eine geringe Akzeptanz einer derartigen Satzung innerhalb der Bevölkerung hat zudem den unangenehmen Nebeneffekt, dass Bäume, die unter eine zu erwartende Satzung fallen noch vor deren Inkrafttreten bzw. vor dem Erreichen des relevanten Stammumfangs gefällt werden. Damit wird der Schutzzweck der Satzung gerade konterkariert.

Der Vollzugsaufwand von derartigen Satzungen ist auf Seiten der Gemeinde recht hoch. Dem steht gegenüber, dass die Gemeinden oft gezwungen sind der Mehrheit der Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung statt zu geben. So war es auch in der Vergangenheit in Kirchseeon.

Es gibt daher Gemeinden, wie zum Beispiel die Stadt Passau, die bereits erlassene Baumschutzverordnungen wieder abgeschafft haben und auch eine mehrfach diskutierte Wiedereinführung mit großer Mehrheit weiterhin ablehnen.

Die Gemeinden haben aus Art. 141 Bayerische Verfassung eine besondere Verantwortung, naturnahe Lebensräume zu schaffen und zu schützen. Den Gemeinden stehen jedoch auch andere – weniger einschneidende Möglichkeiten offen, einen Gartenstadtcharakter bzw. das „Wohnen im Grünen“ mit allen positiven Aspekten für Natur und Klima festzusetzen.

Zu nennen ist insbesondere das Ortsbild. Laut dem Bayerischen Landesamt für Umwelt gewinnt „der Ausbau und die Durchgängigkeit von Frischluftschneisen, die Vernetzung innerstädtischer Grünanlagen mit außerstädtischen Grüngürteln, aber auch Straßen begleitende Alleen eine herausragende Bedeutung“ (Quelle: https://www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/baumschutzverordnung/index.htm.abgerufen am 14.02.2020). Die Folgen des Klimawandels können damit am besten durch großflächige durchdachte Lösungen und systematische Ortsbegrünung erreicht werden.

In Bezug auf einzelne erhaltenswerte Bäume besteht die Möglichkeit flankierend einzelne ortsprägende Bäume zu schützen.

Darüber hinaus stehen den Gemeinden die Instrumente der Bauleitplanung zur Verfügung. Durch einen Bebauungsplan kann sichergestellt werden, dass ein gewisser Prozentsatz pro Einwohner Grün- bzw. Freifläche erhalten wird. Es kann auf Quantität und Qualität der Bebauung Einfluss genommen werden. Bebauungspläne bieten die Möglichkeit zu erhaltende bzw. neu anzupflanzende Bäume bzw. ganze Grünanlagen festzusetzen. Im Bebauungsplan kann auch die Baumart festgesetzt werden. So kann auch eine Nachhaltigkeit im Ortsbild gewährleistet werden. Denn nur eine gesunde Mischung verschiedener und robuster Baumarten kommt auch mit den Herausforderungen der Zukunft, nämlich beispielsweise Witterungsstress, Schädlingsbefall und Trockenheit, gut zurecht. Nachhaltig gedacht können diese Pflanzen so ihre positive Wirkung auch die nächsten Jahrzehnte, wenn nicht gar hundert Jahre entfalten und das Ortsbild prägen. Vom Ziel der Diversität ist es auch für die Tierwelt sinnvoller verschiedene heimische Baumarten oder Linden/Obstbäume als wertvolle Nektarlieferanten für Bienen festzusetzen. Hier kann mehr für Flora und Fauna getan werden als durch den Schutz mancher Fichte auf einem Privatgrundstück mit einem Stammumfang von 80cm oder mehr, vor allem wenn befürchtet werden muss, dass gerade diese Fichte kurz vor Erreichen des kritischen Stammumfangs gefällt wird.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Ziel: Bewahrung des Ortsbildes, Wohnen im Grünen und Schutz des Mikro- bzw. Kleinklimas durch eine Baumschutzverordnung nur bedingt erreicht werden kann. Demgegenüber steht die harsche Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte der Bürger und in Folge dessen eine eingeschränkte Akzeptanz bei den Bürgern, zumal Gerechtigkeitsdefizite nie ganz vermieden werden können.

Viel wichtiger ist es, dass die kleinen Gemeinden in der Region ihre Aufgabe, nämlich die Ortsentwicklung, langfristig, strategisch und systematisch angehen, um auch weiterhin lebenswert zu bleiben und das Ortsbild zu bewahren. In kleinen Gemeinden wie Kirchseeon schießt eine Baumschutzverordnung deutlich über das Ziel hinaus, gängelt den kleinen Hausbesitzer, aber kann den Großinvestor kaum behindern. Ein Blick in unsere Nachbargemeinden zeigt auch, dass ohne Baumschutzverordnung ein grünes Ortsbild vorherrscht.

Die FDP im Gemeinderat wird sich deshalb für eine ersatzlose Abschaffung der Baumschutzverordnung in Kirchseeon und für mehr öffentliches Grün einsetzen.

Fehlt EBERWERK das Geld für Investitionen?

Der FDP- Kreisverband sieht den notwendigen, zukunftsfähigen Ausbau der kommunalen Stromnetze im Landkreis in Gefahr. Wie anders ist ein Schreiben der EBERWERK GmbH an den Bundeswirtschaftsminister Altmaier, unterschrieben vom Landrat und den 19 Bürgermeistern, der am EBERWERK beteiligten Gemeinden, zu verstehen, indem es wörtlich heißt : „ Für unser Unternehmen lässt sich konkret ableiten, dass unter den angeführten Rahmenbedingungen keine Finanzkraft vorhanden sein wird, unser Stromnetz im Landkreis Ebersberg zukunftsfähig auszubauen“. Das Schreiben von Ende November 2020 setzt sich mit der Methodik der Finanzierung auseinander. Bei den angesprochenen Rahmenbedingungen handelt es sich um die drohende Halbierung des Eigenkapitalzinssatzes um weitere 2,6% im Jahr 2021 . Dieser Zinssatz wird von der Bundesnetzagentur immer in sogenannten Regulierungsperioden festgelegt und ist seit Jahren sinkend. Er ist wichtiger Bestandteil der Vergütung der Netzbetreiber. Schon bei der Übernahme der EON-Stromnetze durch die Kommunen im Landkreis hatte die FDP vergeblich auf dieses Finanzrisiko hingewiesen.

Gleichzeitig steigt bekanntermaßen der Investitionsbedarf durch die Umgestaltung der Stromnetze aufgrund der Energiewende. Statt bisher zentraler Stromversorgung geht es hin zu mehr dezentraler Stromversorgung.

„Kommen jetzt auf die Gemeinden als Gesellschafter des EBERWERK neu finanzielle Belastungen zu?“ fragt sich nicht nur FDP-Kreisvorsitzender Alexander Müller, sondern jüngst auch die Ebersberger Stadträte. „Hier müssen die betroffenen Gemeinderäte dringend umfassend informiert werden durch die Geschäftsführung der EBERWERK GmbH. Wir brauchen mehr Transparenz bei der Energiewende und deren Kosten !“