März 31, 2021
Folgenden Antrag hat die FDP für die letzte Gemeinderatssitzung am 29.03.2021 gestellt. Dieser wurde mit Mehrheit der Gemeinderäten angenommen, der Vorschlag der Verwaltung hat die in diesem Antrag gemachten Vorschläge aufgenommen und dieser Beschlussvorschlag wurde ebenfalls mit Mehrheit des Gemeinderates angenommen.
Markt Kirchseeon
Rathausstr. 1
85614 Kirchseeon
12.03.2021
18/20 MS90
Antrag
hier: Aufhebung der Satzung vom 25.10.2005
Sehr geehrte Damen und Herren,
…..
ich bitte Sie für die nächste Gemeinderatssitzung folgenden Antrag der FDP auf die Tagesordnung zur Abstimmung zu setzen, damit der Gemeinderat beschließen möge:
Die Satzung des Marktes Kirchseeon vom 25.10.2005 über den Erhalt von Bäumen für das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild in der aktuell geltenden Fassung wird aufgehoben.
Begründung:
Die Satzung des Marktes Kirchseeon vom 25.10.2005 schützt Bäume wegen ihrer Schönheit, Seltenheit oder natürlichen Eigenart und ihren Einfluss auf das Straßen-, Landschafts- und Ortsbild.
Auf der anderen Seite greift die Satzung in die grundgesetzlich geschützte Eigentumsfreiheit und allgemeine Handlungsfreiheit der Eigentümer der jeweiligen Liegenschaften empfindlich ein. Grundrechtseingriffe durch Satzungen sind nur zulässig, sofern auch dem Bestimmtheitsgrundsatz Rechnung getragen wird. Das Bestimmtheitsgebot ist unmittelbar Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips. Demnach ist die Satzung so genau und bestimmt zu fassen, dass die Betroffenen die Rechtslage erkennen können und ihr Verhalten daran ausrichten können.
Hieran fehlt es. Die Satzung ist daher nach Ansicht der FDP rechtswidrig. Die Satzung des Marktes Kirchseeon verweist in ihren Anlagen auf Pläne mit handschriftlichen Ergänzungen, die weder maßstabsgetreu noch detailliert sind. Gerade wenn mehrere Bäume bzw. Baumgruppen in dem Bereich bzw. auf dem Grundstück vorhanden sind, ist die Zuordnung, ob und welcher der Bäume auf dem jeweiligen Flurstück unter die Satzung fällt, nicht möglich. Zudem ist aufgrund der Kartierung bzw. Erfassung der Bäume nicht gewährleistet, dass mutwillige Veränderungen der charakteristischen Krone bzw. der Lebensvitalfunktionen nachvollzogen und ggfls. geahndet werden können. Weiterhin kann nicht nachvollzogen werden, ob und welcher Baum andere geschützte Bäume beeinträchtigt.
Aktuell ist für den Bürger schlecht nachvollziehbar, ob und inwiefern der Baum des Anstoßes tatsächlich geschützt oder nicht geschützt ist. Er fühlt sich vielmehr einer Willkür der Behörden gegenüber. Dem Bauträger bzw. größeren Projektentwickler wird der rote Teppich ausgerollt, er darf fällen, der kleine Gartenbesitzer soll aber den von ihm selbst gepflanzten Baum nicht fällen dürfen. Zuletzt hat auch diese Rechtsunsicherheit der Satzung gerade für viel Unruhe und Verdruss im Ort gesorgt.
Der Rechtsstaatgrundsatz gebietet daher die Aufhebung. Auch ein ehrenwertes Ziel – Schutz von Bäume wegen ihrer Schönheit, Seltenheit oder natürlichen Eigenart – rechtfertigt nicht das Mittel (beharren auf einer rechtswidrigen Satzung). Zudem riskiert der Markt Kirchseeon durch Anwendung einer rechtswidrigen Satzung in Rechtsstreitigkeiten verwickelt zu werden.
Ein Festhalten an der Satzung ist auch nicht notwendig. Ein Blick in andere Städte und Gemeinden ohne Baumschutzverordnung im Landkreis zeigt, dass auch ohne Baumschutzverordnung der Charakter der Gemeinde und des Wohnens im Grünen erhalten wird und nicht jeder Baum gefällt wird. Zu beachten ist, dass auch im Markt Kirchseeon so gut wie jeder Fällantrag, vermeintlich unter die Satzung fallender Bäume im letzten Jahr vom Gemeinderat genehmigt worden ist. Damit war und ist die Satzung im Wesentlichen auch ein Bürokratiemonster. Machen wir es den Bürgern daher nicht noch schwerer und schreiben ein kostenintensives (meist mit der Einholung von Sachverständigengutachten verbundenen) vorgeschaltetes Verwaltungsverfahren vor, wenn ohnehin in der Mehrzahl der Fälle mit einer Fällgenehmigung zu rechnen ist.
Der Gemeinde stehen im Übrigen viele andere Möglichkeiten zur Verfügung, die mit der Satzung ursprünglich verfolgten Ziele zu erreichen und einen Gartenstadtcharakter sowie das Leben im Grünen zu ermöglichen bzw. beizubehalten und dem Auftrag das Klima zu schützen gerecht zu werden. Zu denken ist insbesondere an die Möglichkeiten der Bauleitplanung bei der auch spezielle, für Insekten nützliche Baumarten, Hecken, Sträucher sowie dem Klimawandel trotzenden Sorten Rücksicht genommen werden kann. Sollten diese Anpflanzungen beseitigt und entfernt werden, sind diese zwingend zu ersetzen. Dies kann in der Regel mit der aktuellen Satzung nicht erreicht werden. Im Wege der Bauleitplanung kann ein Verhältnis von Bebauung und Garten festgelegt werden. Auch die vermeintlich in die Jahre gekommenen Bauleitpläne des Marktes sehen fast immer anstatt eines Zaunes auch die Anpflanzung einer Hecke vor. Generationen vor uns hatten schon das Ortsbild und das (ländliche) Wohnen im Grünen vor Auge, als diese Satzungen erlassen wurden. Hier muss weder aus Rücksicht auf Flora und Fauna noch vom Ortsbild her jede Ausnahme und Befreiung genehmigt werden, wie dies in der Vergangenheit und beispielsweise auch in der letzten Sitzung der Fall war. Hecken haben einen großen Einfluss auf die Flora & Fauna (um nur einige zu nennen Winterschlaf- und Versteckmöglichkeit für Igel, Nistmöglichkeit für Vögel, Speicherung der Feuchtigkeit im Boden) sowie das Mikroklima und werden durch die hier im Zentrum stehende Satzung gar nicht erfasst. Großflächig ist es sinnvoll Grün- und Frischluftschneisen für ein gutes Klima und Ortsbild zu planen und auch im Markt Kirchseeon kann vor allem entlang der Verkehrswege noch viel mehr Grün auf öffentlichem Grund gepflanzt werden.
Zusammenfassend besteht daher kein Grund an einer rechtswidrigen Satzung festzuhalten.
Susanne Markmiller
FDP Gemeinderätin
März 29, 2021
Beim Videotalk letzte Woche der FDP Mitglieder mit Landrat Robert Niedergesäß gab es viel Lob für dessen liberale und eigenständige Haltung in Sachen Corona. In der Diskussion mit über 20 Liberalen waren Corona und der Bürgerentscheid Windräder im Forst die beherrschenden Themen. Landrat Niedergesäß gab einen Überblick über den aktuellen Stand der Corona-Massnahmen im Landkreis, beließ aber eine politische Bewertung der von der Regierung getroffen Maßnahmen mit dem Hinweis „ dann wird es ein gesondertes, abendfüllendes Thema“.
Beim Impfen bestand Einigkeit, dass der Landkreis in Anbetracht des mangelnden Impfstoffes sein möglichstes macht und jetzt schnell die Hausärzte mit eingebunden werden müssen. Bei den Schnelltests gab es viel kritische Fragen zur Umsetzung bei den Schulen. Warum gibt es kein abgestimmtes einheitliches Vorgehen für die Durchführung der Tests in den Schulen? Landrat Niedergesäß wollte die Anregung mitnehmen einen Best Practice Austausch zwischen den Schulleitern zu veranlassen. „Es muss das Rad nicht an jeder Schule neu erfunden werden“. Auch wurde von einigen Mitgliedern eine bessere Übersicht über die Testmöglichkeiten im Landkreis gewünscht und eine noch klarere Corona-Kommunikation des Landratsamtes.
FDP-Kreisvorsitzender Alexander Müller forderte Landrat Niedergesäß auf die Möglichkeiten von Testregionen – wie von der Bundeskanzlerin angekündigt – auch im Landkreis Ebersberg zu nutzen. „ Wir sollte etwas Tübingen in Ebersberg wagen“.
Neben dem Einzelhandel bräuchten auch Gaststätten, Kultur und unsere Vereine Perspektiven.
Beim Thema Windräder im Forst machte der Landrat nochmal klar, warum er trotz positiven Kreistagsbeschluss bei dieser seit Jahren kontrovers diskutierten Frage die Landkreisbürger an der Entscheidung beteiligen möchte. Es sollen in einem frühem Stadium vor weiteren kostspieligen Gutachten und drohenden Klagen die Landkreisbürger mitbestimmen ob es überhaupt weitergeht mit dem Projekt.
Bei der Frage wieviele Windräder im Landkreis jetzt tatsächlich benötigt würden, wollte sich Landrat Niedergesäß nicht festlegen, da die Technik voranschreitet. „ Aber wer sich keine ehrgeizigen Ziele setzt, wird am Ende bei der Energiewende nichts erreichen“.
Trotz einiger kritischer Fragen zum Standort und der Wirtschaftlichkeit, bekräftigten die zugeschalteten Liberalen die positive Haltung der FDP zu den 5 Windrädern im Forst.
März 9, 2021
In Kirchseeon tagt der Gemeinderat pandemiebedingt in der ATSV Halle. Die Gemeinderäte haben sich auch mit der Stimme der FDP dafür eingesetzt, dass kein Not- bzw. Ferienausschuss eingesetzt wird, sondern dass stattdessen das Hygienekonzept noch weiter ausgearbeitet und verschärft wird, so dass wir weiterhin in normaler Besetzung alle drei Wochen tagen können. Hierbei bestand parteiübergreifend Einigkeit darüber, dass in den Phasen hoher Inzidenz nur das unbedingt abzuhandelnde – vornehmlich Bauanträge und der Haushalt – auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen. Politische Fragen waren demgemäß in den ersten Monaten 2021 etwas ausgebremst und tauchen trotz allem immer wieder überall auf. Auch wenn die FDP nur eine fraktionslose Gemeinderätin stellt, kann auch mit einem Sitz etwas bewegt werden.
1. Unternehmensbeteiligungen der Gemeinde
Viele Gemeinden im Landkreis Ebersberg, so auch die Gemeinde Kirchseeon haben ihr Stromnetz in eine Betreibergesellschaft, die Eberwerk GmbH & Co. KG eingebracht. Nunmehr sollen weitere Projektgesellschaften gegründet werden, um einzelne Projekte der Energiewende im Landkreis darin auszugliedern. So zum Beispiel den Bau einer PV Anlage bzw. eines Stromspeichers in Markt Schwaben.
Die Gemeinde selbst ist an der Muttergesellschaft nur Minderheitsgesellschafter, ein systematisches Beteiligungsmanagement wird nicht durchgeführt, besondere privatwirtschaftliche Kompetenz ist an keiner Stelle der Gemeinde gebündelt. Vertreter der Gemeinde und Aufsichtsräte sind personenidentisch.
Wir als Gemeinderäte sollen über die Ausgründung entscheiden und erhalten trotzdem keinerlei wirtschaftliche Informationen wie zum Beispiel Wirtschafts- und Investitionsplanungen bzw. Details wie der Gesellschaftsvertrag ausgestaltet wird, um zu überprüfen, wie gewährleistet ist, dass die nominelle Minderheitsbeteiligung im Verhältnis zu einem externen Partner beispielsweise beim Stimmverhältnis wieder ausgeglichen wird etc. Die FDP hat durch diverse Anfragen und Nachfragen versucht hier Licht ins Dunkle zu bringen und immer wieder darauf hingewiesen, dass zumindest eine Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen durch die Gemeinde stattzufinden hat.
Wir von der FDP sehen diese Entwicklung rund um das privatwirtschaftliche Engagement in der Energiewende aufgrund der konkreten Ausgestaltung auch aus rechtsstaatlicher Sicht sehr kritisch. Die nach unserer Ansicht gesetzlich vorgeschriebene Prüfung durch die Gemeinde findet nicht statt, es wird auch bei der Beantwortung von Anfragen stets auf die Muttergesellschaft und von dieser auf den dortigen Gesellschaftsvertrag verwiesen. Auch der Zweck; erreichen der Energiewende sowie Klimaschutz rechtfertigt aus rechtsstaatlicher Sicht nicht jedes Mittel und auch kein Achselzucken bzw. kein bayerisches „ja mei“, weil das gesamte Konstrukt für die Verwaltung und den Gemeinderat zu kompliziert ist. Durch die Möglichkeit des Staates auch privatwirtschaftlich zu handeln folgt nicht zwingend, dass hierbei die Organe der Gemeinde ausgebremst werden und auf Transparenz verzichtet wird. Das Privatrecht ist hier prinzipiell offen für andere Gestaltungen. Trotzdem werden aktuell die Gremien der Gemeinden und damit der Gemeinderat durch die Satzung dieser Gesellschaften ausgebremst, Transparenz wird nicht gelebt, Nachfragen nur rudimentär beantwortet, Verträge mit Geheimhaltungsvereinbarungen abgeschlossen. Auch unter dem Blickwinkel, dass lästige Vergabeverfahren gerade bei der Wahl des Projektpartners potentiell umgangen werden können, ist diese konkrete Entwicklung vor Ort rund um den Klimaschutz und die Energiewende – nämlich die Flucht des Staates in die Privatwirtschaft – besorgniserregend.
Nach Ansicht der FDP im Gemeinderat müssen sämtliche Projekte der Energiewende unter dem Vorbehalt stehen, dass der Staat diese nur solange es keinen funktionierenden Markt gibt anschieben darf, nicht jedoch dauerhaft die Rolle eines Unternehmers ausführen soll. Nach Meinung der FDP ist und war der Staat noch nie der bessere Unternehmer, wie auch die aktuelle Krise zeigt. Als Partei des Rechtsstaates möchten wir in Kirchseeon sicherstellen, dass auch bei der Energiewende alles mit rechten Dingen zugeht und der Staat nicht in Konkurrenz zur Privatwirtschaft tritt bzw. als Sicherheit für ein Privatunternehmen dient. Deshalb werden wir auch in Zukunft hier genau hinsehen und notfalls unbequem bleiben.
2. Leistungsfähigkeit des Stromnetzes
Aufgrund einer angekündigten Zinssenkung durch die Bundesnetzagentur ist wohl der weitere Ausbau der Stromnetze durch die kommunale Betreibergesellschaft gefährdet. Auf Antrag der FDP im Gemeinderat wird nunmehr geklärt, welche Ausbaumaßnahmen in den letzten Jahren seit Übernahme der Stromnetze durch die private Gesellschaft Eberwerk GmbH & Co KG im Markt Kirchseeon vorgenommen worden sind und welche geplant sind, da das Stromnetz und dessen Leistungsfähigkeit ein wichtiger Baustein der Energiewende ist. Hier gilt es nunmehr nach Ansicht der FDP sicherzustellen, dass alle beteiligten Gemeinden anteilsmäßig von einer Ertüchtigung des Stromnetzes profitieren können und nicht nur diejenigen Gemeinden, wo sich angesichts größerer Neubauvorhaben ein akuter Bedarf zeigt, denn solche hat der Markt Kirchseeon aktuell nicht.
3. Bäume – und Baumschutzsatzung
Nach einem Jahr FDP im Gemeinderat kann festgehalten werden, dass Bäume in der politischen Auseinandersetzung vor Ort in Kirchseeon der aktuelle Trend und ein hoch emotionales Thema sind.
Wir als FDP sehen diesen Punkt weniger emotional. Der Markt Kirchseeon verfügt über eine Satzung zum Schutz ortsprägender Bäume, die nicht nur nach Ansicht der FDP unwirksam ist.
Auf Antrag der Grünen und SPD im Gemeinderat soll im März über die Einführung einer Baumschutzsatzung, die alleine auf den Stammumfang abstellt, entschieden werden. Mit einer solchen Satzung wird erheblich in die Eigentumsfreiheit und die allgemeine Handlungsfreiheit der Kirchseeoner Bürger eingegriffen. Wir finden hier wird von unseren Mitbewerbern auch mit zweierlei Maß gemessen. Dem Bürger wird etwas überbürdet – nämlich die eingeschränkte Nutzung seines Grundstückes – zu dem es weniger einschneidende Maßnahmen gibt, wofür aber die Gemeinde bzw. der Gemeinderat aktiv werden müssten.
Gerade im Markt Kirchseeon gibt es verhältnismäßig wenig öffentliches Grün, Bauträgern wird bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen ohne Bedingungen der rote Teppich ausgerollt obwohl sie durch die Überplanung einen Wertzuwachs erhalten, Bebauungspläne ohne oder mit nur wenigen Festsetzung von Anpflanzungen verabschiedet.
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplänen im Bereich von Einfriedungen werden zugunsten von Baumarktzäunen aus WPC und Aluminium vom Gemeinderat – gerade auch von SPD und Grünen – ohne Rücksicht auf klimatische Erwägungen, Nachhaltigkeit und des Ortsbildes durchgewunken, obwohl die Bebauungspläne im Markt oftmals gerade die Anpflanzung von höheren Hecken als Alternative zu niedrigeren Zäunen vorsehen.
Hier wird nach Ansicht der FDP viel Potential zum Schutz von Flora und Fauna, Ortsbild und Kleinklima ungenutzt verschwendet, obwohl es konkret das weniger einschneidende Mittel im Verhältnis zu einer Baumschutzsatzung ist.
Die FDP wird sich im Gemeinderat für mehr öffentliches Grün z.B. entlang der Straßen, für mehr Festsetzungen von (einheimischen und für Insekten nützlichen) Bäumen und Hecken in der Bauleitplanung sowie für eine strategische Planung von Grün- und Frischluftschneisen bei der Ortsentwicklung einsetzen und sich gegen die Einführung einer Baumschutzsatzung aussprechen. Erforderlichenfalls sind einige wenige ortsprägende Bäume zu schützen und diese Bäume auch zur eindeutigen Bestimmbarkeit in ein Baumschutzkataster mit aufzunehmen. Wir sehen in der Gängelei der Kirchseeoner Bürger durch bevormundende Ge- und Verbote keinen Vorteil bei der Erreichung der gemeindlichen Ziele.
4. Verpflichtung für PV Anlagen auf Dächern
Auf Antrag der Grünen sollte eine Verpflichtung festgesetzt werden, dass zwingend auf Kirchseeons Dächern PV Anlagen zu errichten sind. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass dieser nach unserer Ansicht zudem rechtswidrige Antrag in dieser Form abgelehnt worden ist. Abgesehen von grundsätzlichen rechtsstaatlichen Bedenken gegen diesen Antrag ist nach unserer Ansicht Klimaschutz und die Energiewende auch auf unterster Ebene nur durch eine Technologieoffenheit zu erreichen. Eine Verpflichtung zu Gunsten von PV Anlagen ist im Einzelfall geeignet Blockheizkraftwerke, Geothermieanlagen etc. zu verhindern bzw. diese oder die PV Anlage unwirtschaftlich zu machen. Kirchseeon verdichtet zudem nach. Oftmals werden Neubauten kleinteilig in Grundstücke eingefügt. Nicht immer ist die Dachneigung und die konkrete Ausgestaltung des Baukörpers für eine PV Anlage geeignet. Eine verpflichtende PV-Anlage führt dazu, dass trotz Wohnraummangel manchmal eine Nachverdichtung nicht möglich sein könnte, dass das Bauen noch teurer wird und kann im Einzelfall den gewünschten Ausbau des Dachgeschosses und damit einhergehender Gauben verhindern. Insgesamt wird für uns der Kirchseeoner Bürger durch eine derartige Vorschrift unzumutbar in seinen grundrechtlichen Handlungsfreiheiten eingeschränkt.
Susanne Markmiller FDP Gemeinderätin
Feb. 26, 2021
Der FDP-Kreisvorstand spricht sich für die Errichtung der 5 Windräder im Ebersberger Forst aus. Für die FDP sind Windräder ein wesentlicher Teil der Energiewende.
Die Vorbehalte der Naturschützer für den Erhalt des Ebersberger Forstes sind zwar nachvollziehbar, aber tatsächlich wird durch die Windräder nur eine minimale Fläche des Forstes beeinträchtigt und an anderer Stelle ausgeglichen. Die Energiewende dient langfristig ja auch dem Erhalt des Forstes- Stichwort Klimawandel.
Die FDP bevorzugt bei der Errichtung von Windrädern grundsätzlich Konzentrationsflächen mit mehreren Windrädern und keine flächendeckende Verspargelung unserer Landschaft durch Windräder. Auch ist durch die nur in Bayern gültige 10-H Abstandsregelung der Bau von Windrädern völlig zum Erliegen gekommen, sodass akuter Handlungsbedarf besteht.
„ Wer A sagt muss auch B sagen“, so der FDP- Kreisvorsitzende Alexander Müller. „Nach dem Ausstieg aus der Atomkraft und den fossilen Energien, benötigen wir dringend ausreichend Strom aus erneuerbaren Energien. Die 5 Windräder im Forst sind dazu neben dem Windrad in Hamberg ein wichtiger regionaler Beitrag.“ Wir fordern alle Bürger auf ihr Wahlrecht zu nutzen und wünschen uns eine sachliche Auseinandersetzung frei von gegenseitigen Anfeindungen.

Feb. 23, 2021
Angesichts gesunkener Infektionszahlen und frühlingshafter Temperaturen fordert die Ebersberger FDP eine Öffnung der Außengastronomie im Landkreis. „Die Staatsregierung sollte es Landkreisen mit einer Inzidenz unter 50 freistellen, die Außenbereiche von Gaststätten und Cafés zu öffnen“, sagt der Landtagsabgeordnete und Kreisrat Martin Hagen. „Das Infektionsschutzgesetz sieht regional differenzierte Maßnahmen ausdrücklich vor.“ Die Inzidenz liegt im Landkreis Ebersberg seit längerem unter der Marke von 50.
Ohnehin sei das Infektionsrisiko an der frischen Luft marginal, erklärt der FDP-Kreisvorsitzende und Kreisrat Alexander Müller: „Wer draußen im Café sitzt, gefährdet niemanden. Die Leute gehen bei diesem Wetter ohnehin an die frische Luft.“
Die Landtags-FDP hat im Januar einen Stufenplan aus dem Lockdown vorgelegt, der sich am Infektionsgeschehen, am Impffortschritt und an den intensivmedizinischen Kapazitäten orientiert.
Jan. 26, 2021
SPD und GRÜNE Liste haben in Kirchseeon die Einführung einer Baumschutzverordnung gefordert. Doch ist das wirklich das Maß aller Dinge? Die FDP-Gemeinderätin Dr. Susanne Markmiller erläutert und bewertet in diesem Beitrag die Rechtslage.
Viele Gemeinden und auch die Stadt München haben heute eine Baumschutzverordnung. Der Markt Kirchseeon hat eine Satzung, die viele ortsprägende Bäume schützt, die jedoch rechtswidrig sein dürfte, weshalb nunmehr die beiden Fraktionen SPD und GRÜNE Liste noch vor dem allgemeinen Fällverbot ab 01.03. eine Verabschiedung einer neuen Satzung im Gemeinderat beantragen. Doch was ist eine Baumschutzverordnung genau und gibt es Alternativen hierzu?
Eine Baumschutzverordnung ist ein Regelungsinstrument aus dem Bereich des Naturschutzgesetzes. § 28 BNatSchG i.V.m. Art. 12, Abs. 2 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) schafft die Rechtsgrundlage und erlaubt es den Gemeinden eine entsprechende Satzung zu erlassen.
Erreicht werden soll durch eine Baumschutzverordnung in der Regel, dass der Charakter einer Gemeinde beispielsweise als Gartenstadt, bzw. das Bild des „Wohnen im Grünen“ bewahrt, sowie Lebensraum für Tiere erhalten wird. In jüngerer Zeit spielt in der öffentlichen Diskussion noch vermehrt der Klimaschutz eine Rolle, da Bäume Sauerstoff produzieren und einen positiven Einfluss auf das Mikro- bzw. Kleinklima der Gemeinde nehmen können.
Durch eine Baumschutzverordnung besteht die Möglichkeit bestimmte Bäume und Sträucher unter Schutz zu stellen. Sie führt zu einem strafbewehrten Beseitigungs- und Veränderungsverbot. Die vom deutschen Städtetag 2012 verabschiedete Mustersatzung erfasst Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm, bei Gruppen bzw. mehrstämmigen Bäumen auch schon ab 50 cm Stammumfang, wobei die Gemeinden hier auch andere Kriterien festlegen können. Manchmal fallen auch Hecken unter den Schutz einer Baumschutzverordnung. Bäume die in den Schutzbereich fallen dürfen nicht gefällt bzw. verändert werden, außer es handelt sich um fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen. Zu Erhaltungs- und Schutzmaßnahmen können die Eigentümer auch gezwungen werden.
Damit greift eine solche Satzung erheblich in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger ein. Für Grundstücksbesitzer ist es oft nicht nachzuvollziehen, warum sie einen Baum, welchen Sie selbst womöglich gepflanzt haben, nicht auch Fällen dürfen. Aber nicht nur den Grundstückseigentümer bindet die Baumschutzverordnung, sondern auch den Nachbarn. Ihnen bleibt es verwehrt ihre Rechte auf Entfernung des Überhangs bzw. Beseitigung durchzusetzen. Damit wird auch der beeinträchtigte Nachbar in seinen Eigentumsrechten beschränkt.
Grundsätzlich sehen die Satzungen in der Regel Ausnahmen von dem Verbot der Beseitigung bzw. Veränderung des Baumbestandes vor. Diese Ausnahme muss in einem Genehmigungsverfahren beantragt werden. Gegebenenfalls sind noch Gutachten etc. vorzulegen. Deshalb kann festgehalten werden, dass eine solche Ausnahmegenehmigung in der Regel mit Kosten verbunden sein wird und sei es nur bei der Gemeinde, da Mitarbeiter gebunden werden.
Im Bereich der Ausnahmen ist festzustellen, dass die Bereitschaft Ausnahmen zu erteilen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt wird. Manch eine Gemeinde ist bei der Gewährung von Ausnahmen sehr großzügig, manch eine Gemeinde eher restriktiv. Aber auch innerhalb einer Gemeinde haben die Bürger oftmals das Gefühl, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.
Dem Projektentwickler bzw. Bauträger wird der rote Teppich auch zum Fällen geschützter Bäume ausgebreitet. Der einzelne Hauseigentümer muss kämpfen, möchte er sich beispielsweise eine Solaranlage auf sein Dach montieren und einen beschattenden Baum entfernen bzw. zurückschneiden. Mitunter werden auch unter Inkaufnahme von Ausgleichzahlungen und Ersatzpflanzungen von manchem Bauträger bzw. Bürger Fakten geschaffen, wenn Geld weniger eine Rolle spielt. Auch dies verstärkt den Eindruck der Bevölkerung, dass sie gegängelt werden, während andere schalten und walten können, wie ihnen beliebt.
Eine geringe Akzeptanz einer derartigen Satzung innerhalb der Bevölkerung hat zudem den unangenehmen Nebeneffekt, dass Bäume, die unter eine zu erwartende Satzung fallen noch vor deren Inkrafttreten bzw. vor dem Erreichen des relevanten Stammumfangs gefällt werden. Damit wird der Schutzzweck der Satzung gerade konterkariert.
Der Vollzugsaufwand von derartigen Satzungen ist auf Seiten der Gemeinde recht hoch. Dem steht gegenüber, dass die Gemeinden oft gezwungen sind der Mehrheit der Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung statt zu geben. So war es auch in der Vergangenheit in Kirchseeon.
Es gibt daher Gemeinden, wie zum Beispiel die Stadt Passau, die bereits erlassene Baumschutzverordnungen wieder abgeschafft haben und auch eine mehrfach diskutierte Wiedereinführung mit großer Mehrheit weiterhin ablehnen.
Die Gemeinden haben aus Art. 141 Bayerische Verfassung eine besondere Verantwortung, naturnahe Lebensräume zu schaffen und zu schützen. Den Gemeinden stehen jedoch auch andere – weniger einschneidende Möglichkeiten offen, einen Gartenstadtcharakter bzw. das „Wohnen im Grünen“ mit allen positiven Aspekten für Natur und Klima festzusetzen.
Zu nennen ist insbesondere das Ortsbild. Laut dem Bayerischen Landesamt für Umwelt gewinnt „der Ausbau und die Durchgängigkeit von Frischluftschneisen, die Vernetzung innerstädtischer Grünanlagen mit außerstädtischen Grüngürteln, aber auch Straßen begleitende Alleen eine herausragende Bedeutung“ (Quelle: https://www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/baumschutzverordnung/index.htm.abgerufen am 14.02.2020). Die Folgen des Klimawandels können damit am besten durch großflächige durchdachte Lösungen und systematische Ortsbegrünung erreicht werden.
In Bezug auf einzelne erhaltenswerte Bäume besteht die Möglichkeit flankierend einzelne ortsprägende Bäume zu schützen.
Darüber hinaus stehen den Gemeinden die Instrumente der Bauleitplanung zur Verfügung. Durch einen Bebauungsplan kann sichergestellt werden, dass ein gewisser Prozentsatz pro Einwohner Grün- bzw. Freifläche erhalten wird. Es kann auf Quantität und Qualität der Bebauung Einfluss genommen werden. Bebauungspläne bieten die Möglichkeit zu erhaltende bzw. neu anzupflanzende Bäume bzw. ganze Grünanlagen festzusetzen. Im Bebauungsplan kann auch die Baumart festgesetzt werden. So kann auch eine Nachhaltigkeit im Ortsbild gewährleistet werden. Denn nur eine gesunde Mischung verschiedener und robuster Baumarten kommt auch mit den Herausforderungen der Zukunft, nämlich beispielsweise Witterungsstress, Schädlingsbefall und Trockenheit, gut zurecht. Nachhaltig gedacht können diese Pflanzen so ihre positive Wirkung auch die nächsten Jahrzehnte, wenn nicht gar hundert Jahre entfalten und das Ortsbild prägen. Vom Ziel der Diversität ist es auch für die Tierwelt sinnvoller verschiedene heimische Baumarten oder Linden/Obstbäume als wertvolle Nektarlieferanten für Bienen festzusetzen. Hier kann mehr für Flora und Fauna getan werden als durch den Schutz mancher Fichte auf einem Privatgrundstück mit einem Stammumfang von 80cm oder mehr, vor allem wenn befürchtet werden muss, dass gerade diese Fichte kurz vor Erreichen des kritischen Stammumfangs gefällt wird.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Ziel: Bewahrung des Ortsbildes, Wohnen im Grünen und Schutz des Mikro- bzw. Kleinklimas durch eine Baumschutzverordnung nur bedingt erreicht werden kann. Demgegenüber steht die harsche Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte der Bürger und in Folge dessen eine eingeschränkte Akzeptanz bei den Bürgern, zumal Gerechtigkeitsdefizite nie ganz vermieden werden können.
Viel wichtiger ist es, dass die kleinen Gemeinden in der Region ihre Aufgabe, nämlich die Ortsentwicklung, langfristig, strategisch und systematisch angehen, um auch weiterhin lebenswert zu bleiben und das Ortsbild zu bewahren. In kleinen Gemeinden wie Kirchseeon schießt eine Baumschutzverordnung deutlich über das Ziel hinaus, gängelt den kleinen Hausbesitzer, aber kann den Großinvestor kaum behindern. Ein Blick in unsere Nachbargemeinden zeigt auch, dass ohne Baumschutzverordnung ein grünes Ortsbild vorherrscht.
Die FDP im Gemeinderat wird sich deshalb für eine ersatzlose Abschaffung der Baumschutzverordnung in Kirchseeon und für mehr öffentliches Grün einsetzen.