Baumschutzverordnung in Gemeinden? – Nein sie ist kein Allheilmittel

Baumschutzverordnung in Gemeinden? – Nein sie ist kein Allheilmittel

– Eine Kommentierung von Dr. Susanne Markmiller

– In diesem Kommunalwahlkampf fordert beispielsweise in Zorneding mindestens eine Partei explizit die Einführung einer Baumschutzverordnung. Doch ist das wirklich das Maß aller Dinge? Die Rechtsanwältin und FDP-Kreistags-Kandidatin Dr. Susanne Markmiller aus Eglharting erläutert und bewertet in diesem Beitrag die Rechtslage.

Ob Grundstückseigentümer große Bäume wie diese in der Nähe von Gebäuden erhalten würden, wenn eine Baumschutzverordnung zur Einführung ansteht? (Foto: Peter Pernsteiner)

Viele Gemeinden und auch die Stadt München haben heute eine Baumschutzverordnung. Ist sie wirklich ein geeignetes Mittel im Kampf um die Bewahrung des Ortsbildes und als Instrument gegen den Klimawandel? Doch was ist das genau und gibt es Alternativen hierzu?

Eine Baumschutzverordnung ist ein Regelungsinstrument aus dem Bereich des Naturschutzgesetzes. § 28 BNatSchG i.V.m. Art. 12, Abs. 2 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) schafft die Rechtsgrundlage und erlaubt es den Gemeinden eine entsprechende Satzung zu erlassen.

Erreicht werden soll durch eine Baumschutzverordnung in der Regel, dass der Charakter einer Gemeinde beispielsweise als Gartenstadt, bzw. das Bild des „Wohnen im Grünen“ bewahrt, sowie Lebensraum für Tiere erhalten wird. In jüngerer Zeit spielt in der öffentlichen Diskussion noch vermehrt der Klimaschutz eine Rolle, da Bäume Sauerstoff produzieren und einen positiven Einfluss auf das Mikro- bzw. Kleinklima der Gemeinde nehmen können.

Durch eine Baumschutzverordnung besteht die Möglichkeit bestimmte Bäume und Sträucher unter Schutz zu stellen. Sie führt zu einem strafbewehrten Beseitigungs- und Veränderungsverbot. Die vom deutschen Städtetag 2012 verabschiedete Mustersatzung erfasst Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm, bei Gruppen bzw. mehrstämmigen Bäumen auch schon ab 50 cm Stammumfang, wobei die Gemeinden hier auch andere Kriterien festlegen können. Manchmal fallen auch Hecken unter den Schutz einer Baumschutzverordnung. Bäume die in den Schutzbereich fallen dürfen nicht gefällt bzw. verändert werden, außer es handelt sich um fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen. Zu Erhaltungs- und Schutzmaßnahmen können die Eigentümer auch gezwungen werden.

Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte

Damit greift eine solche Satzung erheblich in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger ein. Für Grundstücksbesitzer ist es oft nicht nachzuvollziehen, warum sie einen Baum, welchen Sie selbst womöglich gepflanzt haben, nicht auch Fällen dürfen. Aber nicht nur den Grundstückseigentümer bindet die Baumschutzverordnung, sondern auch den Nachbarn. Ihnen bleibt es verwehrt ihre Rechte auf Entfernung des Überhangs bzw. Beseitigung durchzusetzen. Damit wird auch der beeinträchtigte Nachbar in seinen Eigentumsrechten beschränkt.

Grundsätzlich sehen die Satzungen in der Regel Ausnahmen von dem Verbot der Beseitigung bzw. Veränderung des Baumbestandes vor. Diese Ausnahme muss in einem Genehmigungsverfahren beantragt werden. Gegebenenfalls sind noch Gutachten etc. vorzulegen. Deshalb kann festgehalten werden, dass eine solche Ausnahmegenehmigung in der Regel mit Kosten verbunden sein wird und sei es nur bei der Gemeinde, da Mitarbeiter gebunden werden.

Ob Grundstückseigentümer große Bäume wie diese in der Nähe von Gebäuden erhalten würden, wenn eine Baumschutzverordnung zur Einführung ansteht? (Foto: Peter Pernsteiner)

Im Bereich der Ausnahmen ist festzustellen, dass die Bereitschaft Ausnahmen zu erteilen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt wird. Manch eine Gemeinde ist bei der Gewährung von Ausnahmen sehr großzügig, manch eine Gemeinde eher restriktiv. Aber auch innerhalb einer Gemeinde haben die Bürger oftmals das Gefühl, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.

Dem Projektentwickler bzw. Bauträger wird der rote Teppich auch zum Fällen geschützter Bäume ausgebreitet. Der einzelne Hauseigentümer muss kämpfen, möchte er sich beispielsweise eine Solaranlage auf sein Dach montieren und einen beschattenden Baum entfernen bzw. zurückschneiden. Mitunter werden auch unter Inkaufnahme von Ausgleichszahlungen und Ersatzpflanzungen von manchem Bauträger bzw. Bürger Fakten geschaffen, wenn Geld weniger eine Rolle spielt. Auch dies verstärkt den Eindruck der Bevölkerung, dass sie gegängelt werden, während andere schalten und walten können, wie ihnen beliebt.

Eine geringe Akzeptanz einer derartigen Satzung innerhalb der Bevölkerung hat zudem den unangenehmen Nebeneffekt, dass Bäume, die unter eine zu erwartende Satzung fallen noch vor deren Inkrafttreten bzw. vor dem Erreichen des relevanten Stammumfangs gefällt werden. Damit wird der Schutzzweck der Satzung gerade konterkariert.

Hoher Bürokratieaufwand

Der Vollzugsaufwand von derartigen Satzungen ist auf Seiten der Gemeinde recht hoch. Dem steht gegenüber, dass die Gemeinden oft gezwungen sind der Mehrheit der Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung statt zu geben.

Es gibt daher Gemeinden, wie zum Beispiel die Stadt Passau, die bereits erlassene Baumschutzverordnungen wieder abgeschafft haben und auch eine mehrfach diskutierte Wiedereinführung mit großer Mehrheit weiterhin ablehnen.

Die Gemeinden haben aus Art. 141 Bayerische Verfassung eine besondere Verantwortung, naturnahe Lebensräume zu schaffen und zu schützen. Den Gemeinden stehen jedoch auch andere – weniger einschneidende Möglichkeiten offen, einen Gartenstadtcharakter bzw. das „Wohnen im Grünen“ mit allen positiven Aspekten für Natur und Klima festzusetzen.

Zu nennen ist insbesondere das Ortsbild. Laut dem Bayerischen Landesamt für Umwelt gewinnt „der Ausbau und die Durchgängigkeit von Frischluftschneisen, die Vernetzung innerstädtischer Grünanlagen mit außerstädtischen Grüngürteln, aber auch Straßen begleitende Alleen eine herausragende Bedeutung“ (Quelle: https://www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/baumschutzverordnung/index.htm.abgerufen am 14.02.2020). Die Folgen des Klimawandels können damit am besten durch großflächige durchdachte Lösungen und systematische Ortsbegrünung erreicht werden.

In Bezug auf einzelne erhaltenswerte Bäume besteht die Möglichkeit flankierend einzelne ortsprägende Bäume zu schützen. Darüber hinaus stehen den Gemeinden die Instrumente der Bauleitplanung zur Verfügung. Durch einen Bebauungsplan kann sichergestellt werden, dass ein gewisser Prozentsatz pro Einwohner Grün- bzw. Freifläche erhalten wird. Es kann auf Quantität und Qualität der Bebauung Einfluss genommen werden. Bebauungspläne bieten die Möglichkeit zu erhaltende bzw. neu anzupflanzende Bäume bzw. ganze Grünanlagen festzusetzen. Im Bebauungsplan kann auch die Baumart festgesetzt werden. So kann auch eine Nachhaltigkeit im Ortsbild gewährleistet werden. Denn nur eine gesunde Mischung verschiedener und robuster Baumarten kommt auch mit den Herausforderungen der Zukunft, nämlich beispielsweise Witterungsstress, Schädlingsbefall und Trockenheit, gut zurecht.

Nachhaltig gedacht können diese Pflanzen so ihre positive Wirkung auch die nächsten Jahrzehnte, wenn nicht gar hundert Jahre entfalten und das Ortsbild prägen. Vom Ziel der Diversität ist es auch für die Tierwelt sinnvoller verschiedene heimische Baumarten oder Linden/Obstbäume als wertvolle Nektarlieferanten für Bienen festzusetzen. Hier kann mehr für Flora und Fauna getan werden als durch den Schutz mancher Fichte auf einem Privatgrundstück mit einem Stammumfang von 80cm oder mehr, vor allem wenn befürchtet werden muss, dass gerade diese Fichte kurz vor Erreichen des kritischen Stammumfangs gefällt wird.

Deutlich über das Ziel hinausgeschossen

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Ziel: Bewahrung des Ortsbildes, Wohnen im Grünen und Schutz des Mikro- bzw. Kleinklimas durch eine Baumschutzverordnung nur bedingt erreicht werden kann. Demgegenüber steht die harsche Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte der Bürger und in Folge dessen eine eingeschränkte Akzeptanz bei den Bürgern, zumal Gerechtigkeitsdefizite nie ganz vermieden werden können.

Viel wichtiger ist es, dass die kleinen Gemeinden in der Region ihre Aufgabe, nämlich die Ortsentwicklung, langfristig, strategisch und systematisch angehen, um auch weiterhin lebenswert zu bleiben und das Ortsbild zu bewahren. In kleinen Gemeinden wie Zorneding schießt eine Baumschutzverordnung deutlich über das Ziel hinaus, gängelt den kleinen Hausbesitzer, aber kann den Großinvestor kaum behindern.

(Dieser Artikel ist im „Zornedinger Panorama – Ausgabe 10 – März 2020“ der FDP-Zorneding erschienen, das als PDF-Version unter diesem Link heruntergeladen werden kann)

 

 

Professionalisierung der Verwaltung bei Ausschreibungen – es ist Zeit die Dinge selbst anzugehen

Professionalisierung der Verwaltung bei Ausschreibungen – es ist Zeit die Dinge selbst anzugehen

Die Gemeinde hat in ihrer letzten Sitzung beschlossen neue Feuerwehruniformen für alle Ortswehren zu kaufen. Leider traut die Gemeinde sich nicht den Beschaffungsvorgang selbst auszuschreiben und beauftragt statt dessen ein externes Unternehmen mit der Ausschreibung. Das Auftragsvolumen liegt bei € 240.000,- für die neuen zeitgemäßen Uniformen. Die Inanspruchnahme eines Dienstleisters für die Ausschreibung kostet die hoch verschuldete Marktgemeinde extra. Wir setzen uns dafür ein, dass das Personal geschult wird, um Ausschreibungen selbst durchzuführen. Zur Umsetzung der Digitalisierung in der Verwaltung und bei der Einführung des E-Governments wie dies unter anderem von der bayerischen Staatsregierung gefordert wird, stehen für den Markt in den nächsten Jahren noch weitere Ausschreibungen und Beschaffungsvorgänge an.  Eine Professionalisierung ist aus unserer Sicht daher dringend erforderlich.

 

Politisch falsch ist es, wenn der Eindruck erweckt wird ein ärztliches Zulassungsverfahren könne politisch beeinflusst werden

Bis zum 28.02.2020 können sich Kinderärzte, die interessiert sind sich im Landkreis Ebersberg niederzulassen um einen kassenärztlichen Sitz bewerben, da im Dezember 2019 eine neue Bedarfsberechnung für den Landkreis Ebersberg ergeben hat, dass im Planungsbereich Bedarf für 2,25 zusätzliche Sitze besteht.

Offenbar gibt es eine Ärztin, die sich für einen Sitz in Kirchseeon beworben hat. Das begrüßen wir, da wir der Meinung sind, dass im südlichen Landkreis dringend ein weiterer Kinderarzt gebraucht wird. Es ist Aufgabe der Politik die passenden Rahmenbedigungen für Gewerbetreibende und Selbstständige zur Verfügung zu stellen. Das heisst dafür zu sorgen, dass es genug geeignete Räumlichkeiten gibt etc. Falsch finden wir, wenn der Eindruck von anderen Parteien erweckt wird, dass das Zulassungsverfahren beeinflussbar sein sollte bzw. politisch beeinflusst werden kann. Das ist das falsche politische Signal und widerspricht hoffentlich dem Selbstverständnis des Zulassungsausschusses.

Polizeiinspektion für westlichen Landkreis

Polizeiinspektion für westlichen Landkreis

Wir wollen Poing nichts wegnehmen und fordern eine dritte Polizeiinspektion für den Landkreis Ebersberg –

Die FDP-Bürgermeisterkandidaten aus Poing, Vaterstetten und Zorneding freuen sich sehr darüber, dass ihre kürzlich veröffentlichte Forderung nach einer höheren Polizeipräsenz im Landkreis sehr von der Bevölkerung begrüßt wird. Sie konkretisieren, dass ihr Vorschlag entgegen diversen Kritiken alles andere als unrealistisch und nicht durchdacht sei. Deshalb wollen sie auch nicht einfach nur so etwas, wie die alte kleine Polizeistation in Vaterstetten zurückfordern. „Das würde wahrlich nicht zu einer größeren Polizeipräsenz beitragen“, bestätigt Klaus Willenberg aus Vaterstetten und erläutert weiter: „Wir fordern mittelfristig eine zusätzliche dritte Polizeiinspektion für den westlichen Landkreis Ebersberg. Diese sollte mindestens die übliche Stärke einer vergleichbaren Polizeiinspektion haben.“

Polizeiinspektion Poing - aktueller Standort - Foto: Valentin Groß

Foto vom aktuellen Standort der Polizeiinspektion Poing (Foto: FDP Poing)

Weiterhin kommt erschwerend hinzu, dass bei der jetzigen Polizeiinspektion Poing acht Stellen nicht besetzt sind. Dieses bedauert Marc Salih aus Poing am meisten: „Ich kenne es selber aus der eigenen beruflichen Praxis und weiß was es bedeutet, wenn der Dienst in unterbesetzten Schichten durch die restlichen Kollegen geleistet werden muss,“ beschreibt der Polizeioberkommissar mit seiner langjährigen dienstlichen Erfahrung. Wenn das alles zusammengerechnet wird, brauchen wir nach Ansicht der drei liberalen Bürgermeisterkandidaten insgesamt deutlich mehr zusätzliche Polizisten für den Landkreis Ebersberg. Diese ambitionierte Forderung lässt sich gemäß Peter Pernsteiner aus Zorneding auch sehr gut begründen: „Der Landkreis Starnberg gehört, genau wie der Landkreis Ebersberg, zum Polizeipräsidium Oberbayern Nord. Für den Landkreis Starnberg sind nicht weniger als fünf Polizeiinspektionen zuständig – drei davon komplett und zwei anteilig.“ Zudem rechnet er vor, dass der Landkreis Ebersberg 12,6 Prozent größer ist, bereits jetzt 6000 Einwohner mehr hat und in den letzten 20 Jahren deutlich schneller gewachsen ist.“

Polizeiinspektion Poing – neuer derzeit geplanter Standort westlich von Poing in Grub (Foto: FDP Poing)

Die drei Bürgermeisterkandidaten bleiben also mit Ihrer Forderung nach einer dritten zusätzlichen Polizeiinspektion für den Landkreis Ebersberg sogar noch deutlich unter dem, was im kleineren Landkreis Starnberg bereits heute Realität ist. Somit kann von einer politisch überzogenen Forderung überhaupt keine Rede sein. Marc Salih stellt weiterhin fest: „Bei der ganzen Personalberechnung wurden die zukünftigen Herausforderungen der Gemeinde Poing noch gar nicht berücksichtigt. Durch die Ausweisung weiterer Baugebiete werden bereits in wenigen Jahren ca. 4.000 neue Einwohner in Poing ein neues zu Hause finden. Poing ist die mit am schnellsten wachsende Kommune, gemessen an ihrer Größe. Das beweisen die Zahlen der Jahresstatistik 2019.“

Peter Pernsteiner fügt hinzu, dass in Zorneding ein großes Wohnungsprojekt kurz vor dem Baubeginn ist, und Klaus Willenberg erinnert, dass in „Parsdorf gerade 4000 neue Arbeitsplätze entstehen, die sicherlich ebenfalls zu deutlich mehr Aufwand bei der Polizei führen werden.“ Wenn man sich alle diese Tatsachen vor Augen führt, dann wundert es die Liberalen doch sehr, dass hier „Angst schüren“ als Kritik eingeworfen wird. Zudem geht Pernsteiner davon aus, dass bei der Bayerischen Polizei Personal in einer sehr großen Anzahl verfügbar ist: „Anders kann ich mir nicht erklären, wieso das Land Bayern freiwillig eine eigene Grenzpolizei aufbaut, wo doch der Bund für diese Aufgabe zuständig ist. Es wäre somit genügend Personal vorhanden, welches sofort in Bayerische Landkreise zur Erhöhung der Streifenpräsenz eingesetzt werden könnte. In Wahlkampfzeiten klingt das aber nicht so populär, wie die Institution einer eigenen Grenzpolizei.“

Inzwischen scheint sich wohl auch abzuzeichnen, dass die Polizeiinspektion von Poing nach Grub verlagert wird. „Eine Sanierung des bisherigen Dienstgebäudes mag zwar aus verschiedenen Gründen nicht zielführend sein“, erklärt Marc Salih, „aber ich begrüße es außerordentlich, dass überhaupt eine neue Dienststelle geplant ist, die den heutigen Anforderungen an eine moderne und zeitgemäße Polizeiinspektion Rechnung trägt. Ich bedauere es nur, dass man sich bei der Grundstückssuche für einen doch sehr abgelegenen Standort entschieden hat. Ich hätte eher eine zentralere Lösung in Poing favorisiert.“

Das Wahlprogramm der FDP Kirchseeon

Das Wahlprogramm der FDP Kirchseeon

  • Wir stehen für eine solide Haushaltspolitik und Finanzen. Damit wir unseren Kindern nicht nur Schulden vererben.
  • Wir stehen für eine Lösung der Wohnungsnot – durch eine strategische und nachhaltige Ortsentwicklungsplanung und der Ausweisung von Neubauflächen sowie Nachverdichtung. „Mehr und höher statt weniger“ muss gebaut werden, wenn auch unsere Einwohner, Mitarbeiter und Betriebe eine Chance bekommen sollen hier zu bleiben.
  • Wir stehen ein für eine brummende Wirtschaft – und die Einführung einer Wirtschaftsförderung in der Gemeinde mit Gewerbeverband und Wirtschaftsförderungsstelle sowie Ausweisung von Gewerbeflächen und Gewerbebauland. Lokale Arbeitsplätze fördern und ausbauen ist der beste Klimaschutz und die beste Haushaltspolitik.
  • Wir stehen für einen modernen Mobilitätsmix – wir wollen das Verkehrsproblem angehen (Ausbau B304, attraktivere Bahnhöfe, mehr Fahrrad- und Parkplätze an den Bahnhöfen etc.) und die Infrastruktur für E-Mobilität in der Gemeinde ausbauen
  • Wir stehen für beste Bildung für alle – wir wollen die Grundschule Eglharting sanieren bzw. prüfen, ob ein Neubau sinnvoller ist. Wir wollen eine frühere Bekanntgabe der Betreuungsplätze bei Schule, Hort, Kindergarten und KiTa, damit die Eltern besser Familie und Beruf unter einen Hut bekommen. Wir stehen für Medienkompetenz und Medienschulung der Schüler und Lehrer schon ab der Grundschule.
  • Wir stehen für eine konsequente Digitalisierung – Einführung von E-Akte und E-Government im Rathaus. Wir brauchen einen flächendeckenden Ausbau des Mobilfunknetzes G5.
  • Wir stehen für Klimaschutz durch Innovationen – Klimaschutz fängt im Kleinen und in der Gemeinde an.
  • Wir stehen für einen starken Rechtsstaat – und eine dritte Polizeistation im südlichen Landkreis

 

  • FDP Kirchseeon

v.l.n.r. Maximilian Sagner, Susanne Markmiller, Reinhold Hildebrandt, Silke Czerveny, Rainer Büchse