März 16, 2020
Die Bürger im Landkreis Ebersberg haben am 15. März gewählt und uns Liberalen ganz klar den Auftrag erteilt, sich künftig noch mehr für das Allgemeinwohl einzusetzen.
Wir freuen uns sehr, dass ab Mai 2020 fast zweieinhalb mal so viele FDP-Mandatsträger in den Rathäusern sitzen, als heute.
Statt fünf haben wir zukünftig zwölf Gemeinde- und Stadträte im Landkreis Ebersberg.
In Poing, Vaterstetten und Zorneding sitzen künftig jeweils zwei anstelle von einem Gemeinderat im Rathaus.
- In Poing sitzt neben dem bisherigen Gemeinderat Wolfgang Spieth künftig auch Marc Salih
- In Vaterstetten verstärkt Klaus Willenberg die bisherige Gemeindrätin Renate Will
- In Zorneding bekommt der bisherige Gemeinderat Peter Pernsteiner Verstärkung durch Dr. Siad-Matthias Abdin-Bey
Neu im Rathaus sind künftig
- in Glonn Frank Hansen
- in Grafing Claus Eimer
- in Kirchseeon Dr. Susanne Markmiller
- in Markt Schwaben Florian Delonge
Von den Bürgern erneut bestätigt wurden
- in Baiern Alexander Müller
- in Ebersberg Bernhard Spötzl
Auf Landkreisebene haben wir auch zukünftig zwei Kreisräte – unser bisheriger Kreisrat und FDP Kreisverbandsvorsitzender Alexander Müller wird jetzt vom FDP-Landtagsabgeordneten Martin Hagen unterstützt.
Der Erfolg hat bekanntlich viele Väter, sicherlich waren die fünf Bürgermeisterkandidaturen einer davon. Am besten abgeschnitten hat dabei unser Bürgermeisterkandidat Peter Pernsteiner aus Zorneding – mit seinem Achtungserfolg von 10,5 Prozent erzielte er das drittbeste Ergebnis eines FDP-Kandidaten in ganz Oberbayern.
Aber auch jede einzelne Stimme für alle unsere Kandidaten auf diesen neun Gemeinde- und Stadtratslisten hat zu diesem großen Erfolg beigetragen.
März 16, 2020
Die Kommunalwahl 2020 ist nun auch in Zorneding Geschichte. Wir von der FDP Zorneding denken, dass wir uns in Zorneding ganz gut „geschlagen“ haben. Das vorläufige Wahlergebnis im Gemeinderat sieht nach 9,98 Prozent aus. Wir konnten also das Ergebnis gegenüber 2014 mit damals 4,75 Prozent mehr als verdoppeln und haben dadurch jetzt zwei Gemeinderatssitze. Peter Pernsteiner ist damit also künftig nicht mehr als Einzelkämpfer im Rathaus, sondern hat ab Mai Dr. Siad-Matthias Abdin-Bey an seiner Seite.
Auch mit dem Bürgermeisterwahl-Ergebnis könnten wir durchaus zufrieden sein. Peter Pernsteiner hat immerhin 10,53 Prozent der Stimmen bekommen und hat damit wohl das drittbeste FDP-Ergebnis in ganz Oberbayern erzielt.
Mit der Kreistagswahl können wir auch durchaus zufrieden sein – wir haben in Zorneding einen FDP-Anteil von 7,02 Prozent erzielen können – vor 6 Jahren hatten wir nur 4,36 Prozent, die damals bekanntlich sehr wesentlich mit unserem Bundestags- und Landtagsabsturz zusammenhingen.
Wir freuen uns auch sehr, dass unsere in Kirchseeon wohnenden ehemaligen Mitglieder der FDP Zorneding auf Anhieb einen Sitz im Marktgemeinderat Kirchseeon erhalten haben. Wir gratulieren der Ortsverbandsvorsitzenden Dr. Susanne Markmiller herzlich für ihr Mandat.
Wir möchten uns auf diesem Wege noch einmal recht herzlich bei allen unseren Kandidatinnen und Kandidiaten (siehe Übersichts-Foto-Collage unten) sowie bei allen sonstigen Unterstützern unseres Wahlkampfs recht herzlich bedanken.

März 12, 2020
Man muss auch mal NEIN sagen können.
Wir von der FDP Zorneding haben beschlossen, dass wir unsere für morgen und Samstag noch geplanten Wahl-Infostände nicht durchführen werden, weil das angesichts der aktuellen Entwicklungen aus unserer Sicht nicht mehr angebracht ist.

So wählt man richtig – eine Information der FDP Zorneding zur Kommunalwahl 2020
Es gibt ja inzwischen auch mehr als reichlich Informationen im Internet. Und wer unsere aktuelle Ausgabe des „Zornedinger Panorama“ mit 36 Seiten noch nicht gelesen hat – mit allen unseren Kandidaten, unserem Wahlprogramm und vielen weiteren aktuellen Informationen – hier ist der Link dazu.
Und für alle gut Informierten hier auf einem Foto noch einmal unsere kleine (neutrale) Anleitung zur Stimmabgabe bei der Kommunalwahl und zu den diesbezüglichen Besonderheiten!
Übrigens hat unser Rathaus in Sachen Hygiene für die Wahllokale erfreulicher Weise sehr gut vorgesorgt, um Bedenken von besorgten Bürgern entgegenzutreten. Und wer am Wahltag überraschend krank ist, aber trotzdem noch wählen möchte, braucht auch nicht verzagen – am 15. bis 15 Uhr kann in gesundheitlichen Notfällen tatsächlich auch noch die Briefwahl direkt im Rathaus beantragt werden.
März 11, 2020
– Unsere Bürger stellen am Sonntag die Weichen für die Zukunft unseres Ortes. Wir von der FDP Zorneding haben in unserem Wahlprogramm ganz klar als eines unserer Ziele deutliche Verbesserungen in Sachen Verkehr stehen. Allerdings sind wir der Meinung, dass zur Lösung unserer wirklich brennenden Problemzonen am Ort eine Verkehrserhebung für 100.000 Euro im Verhältnis zum Erkenntnisgewinn zu teuer ist und dieses Geld an anderer Stelle fehlt.

Das altbekannte größte Verkehrsproblem für Pöring ist das Nadelöhr in der Burgstraße Ecke Eglhartinger Straße
(Foto: Harry Birnstiel)
So wissen wir seit vielen Jahren, dass der Verkehr in der Pöringer Burgstraße und auf der Eglhartinger Straße ein echtes Problem ist, das wir lösen müssen. Daran wird auch die jetzt mit den Stimmen von SPD, Grünen, Freien Wählern und unserem Bürgermeister für 100.000 Euro beschlossene Verkehrserhebung nicht viel verbessern. Für die Sperrung des LKW-Durchgangsverkehrs auf beispielsweise der alten B304 und der Bucher Straße braucht es ebenfalls keine Verkehrserhebung, sondern einen gemeinsamen politischen Willen. Und für das Fehlen einer innerörtlichen Straßenverbindung in Zorneding brauchen wir erst recht keine Verkehrserhebung – das ist allen länger in Zorneding Wohnenden seit vielen Jahren voll und ganz bewusst.

Wahlprogramm der FDP Zorneding – Seite 1
Prinzipiell ist natürlich eine Verkehrserhebung für Zorneding trotzdem eine gute Idee und wir von der FDP Zorneding hätten uns auch vorstellen können, dafür durchaus Geld zu investieren. 30.000 oder 40.000 Euro – so lauteten erste Kostenschätzungen für solche Erhebungen – wären aus unserer Sicht auch in Ordnung gewesen. Allerdings empfinden wir einen finanziellen Einsatz von 100.000 Euro einfach als deutlich zu hoch. Prinzipiell wäre diese Summe derzeit noch unter Verschluss, aber die SPD-Bürgermeisterkandidatin hatte dies bereits im ZornedingTV-Interview am 29. Februar gesagt und auch das oben erwähnte Abstimmungsverhalten wurde von ihr offengelegt. Wir möchten deshalb explizit heraus stellen, dass unser gesamter FDP-Ortsverband und auch unser Bürgermeisterkandidat Peter Pernsteiner ein finanzielles Volumen von 100.000 Euro für eine Verkehrserhebung in Zorneding für deutlich überzogen finden.
Gezeichnet, der gesamte Ortsvorstand der FDP Zorneding, am 11.3.2020
Anmerkung:
Das Wahlprogramm der FDP Zorneding ist im „Zornedinger Panorama“ – Ausgabe 10 – März 2020 auf den Seiten 24 und 25 nachlesbar. Die gesamte Zeitungsausgabe mit 36 Seiten ist unter diesem Link als PDF-Datei downloadbar!

Wahlprogramm der FDP Zorneding – Seite 2
März 2, 2020
– Eine Kommentierung von Dr. Susanne Markmiller
– In diesem Kommunalwahlkampf fordert beispielsweise in Zorneding mindestens eine Partei explizit die Einführung einer Baumschutzverordnung. Doch ist das wirklich das Maß aller Dinge? Die Rechtsanwältin und FDP-Kreistags-Kandidatin Dr. Susanne Markmiller aus Eglharting erläutert und bewertet in diesem Beitrag die Rechtslage.

Ob Grundstückseigentümer große Bäume wie diese in der Nähe von Gebäuden erhalten würden, wenn eine Baumschutzverordnung zur Einführung ansteht? (Foto: Peter Pernsteiner)
Viele Gemeinden und auch die Stadt München haben heute eine Baumschutzverordnung. Ist sie wirklich ein geeignetes Mittel im Kampf um die Bewahrung des Ortsbildes und als Instrument gegen den Klimawandel? Doch was ist das genau und gibt es Alternativen hierzu?
Eine Baumschutzverordnung ist ein Regelungsinstrument aus dem Bereich des Naturschutzgesetzes. § 28 BNatSchG i.V.m. Art. 12, Abs. 2 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) schafft die Rechtsgrundlage und erlaubt es den Gemeinden eine entsprechende Satzung zu erlassen.
Erreicht werden soll durch eine Baumschutzverordnung in der Regel, dass der Charakter einer Gemeinde beispielsweise als Gartenstadt, bzw. das Bild des „Wohnen im Grünen“ bewahrt, sowie Lebensraum für Tiere erhalten wird. In jüngerer Zeit spielt in der öffentlichen Diskussion noch vermehrt der Klimaschutz eine Rolle, da Bäume Sauerstoff produzieren und einen positiven Einfluss auf das Mikro- bzw. Kleinklima der Gemeinde nehmen können.
Durch eine Baumschutzverordnung besteht die Möglichkeit bestimmte Bäume und Sträucher unter Schutz zu stellen. Sie führt zu einem strafbewehrten Beseitigungs- und Veränderungsverbot. Die vom deutschen Städtetag 2012 verabschiedete Mustersatzung erfasst Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm, bei Gruppen bzw. mehrstämmigen Bäumen auch schon ab 50 cm Stammumfang, wobei die Gemeinden hier auch andere Kriterien festlegen können. Manchmal fallen auch Hecken unter den Schutz einer Baumschutzverordnung. Bäume die in den Schutzbereich fallen dürfen nicht gefällt bzw. verändert werden, außer es handelt sich um fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen. Zu Erhaltungs- und Schutzmaßnahmen können die Eigentümer auch gezwungen werden.
Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte
Damit greift eine solche Satzung erheblich in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger ein. Für Grundstücksbesitzer ist es oft nicht nachzuvollziehen, warum sie einen Baum, welchen Sie selbst womöglich gepflanzt haben, nicht auch Fällen dürfen. Aber nicht nur den Grundstückseigentümer bindet die Baumschutzverordnung, sondern auch den Nachbarn. Ihnen bleibt es verwehrt ihre Rechte auf Entfernung des Überhangs bzw. Beseitigung durchzusetzen. Damit wird auch der beeinträchtigte Nachbar in seinen Eigentumsrechten beschränkt.
Grundsätzlich sehen die Satzungen in der Regel Ausnahmen von dem Verbot der Beseitigung bzw. Veränderung des Baumbestandes vor. Diese Ausnahme muss in einem Genehmigungsverfahren beantragt werden. Gegebenenfalls sind noch Gutachten etc. vorzulegen. Deshalb kann festgehalten werden, dass eine solche Ausnahmegenehmigung in der Regel mit Kosten verbunden sein wird und sei es nur bei der Gemeinde, da Mitarbeiter gebunden werden.

Ob Grundstückseigentümer große Bäume wie diese in der Nähe von Gebäuden erhalten würden, wenn eine Baumschutzverordnung zur Einführung ansteht? (Foto: Peter Pernsteiner)
Im Bereich der Ausnahmen ist festzustellen, dass die Bereitschaft Ausnahmen zu erteilen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt wird. Manch eine Gemeinde ist bei der Gewährung von Ausnahmen sehr großzügig, manch eine Gemeinde eher restriktiv. Aber auch innerhalb einer Gemeinde haben die Bürger oftmals das Gefühl, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.
Dem Projektentwickler bzw. Bauträger wird der rote Teppich auch zum Fällen geschützter Bäume ausgebreitet. Der einzelne Hauseigentümer muss kämpfen, möchte er sich beispielsweise eine Solaranlage auf sein Dach montieren und einen beschattenden Baum entfernen bzw. zurückschneiden. Mitunter werden auch unter Inkaufnahme von Ausgleichszahlungen und Ersatzpflanzungen von manchem Bauträger bzw. Bürger Fakten geschaffen, wenn Geld weniger eine Rolle spielt. Auch dies verstärkt den Eindruck der Bevölkerung, dass sie gegängelt werden, während andere schalten und walten können, wie ihnen beliebt.
Eine geringe Akzeptanz einer derartigen Satzung innerhalb der Bevölkerung hat zudem den unangenehmen Nebeneffekt, dass Bäume, die unter eine zu erwartende Satzung fallen noch vor deren Inkrafttreten bzw. vor dem Erreichen des relevanten Stammumfangs gefällt werden. Damit wird der Schutzzweck der Satzung gerade konterkariert.
Hoher Bürokratieaufwand
Der Vollzugsaufwand von derartigen Satzungen ist auf Seiten der Gemeinde recht hoch. Dem steht gegenüber, dass die Gemeinden oft gezwungen sind der Mehrheit der Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung statt zu geben.
Es gibt daher Gemeinden, wie zum Beispiel die Stadt Passau, die bereits erlassene Baumschutzverordnungen wieder abgeschafft haben und auch eine mehrfach diskutierte Wiedereinführung mit großer Mehrheit weiterhin ablehnen.
Die Gemeinden haben aus Art. 141 Bayerische Verfassung eine besondere Verantwortung, naturnahe Lebensräume zu schaffen und zu schützen. Den Gemeinden stehen jedoch auch andere – weniger einschneidende Möglichkeiten offen, einen Gartenstadtcharakter bzw. das „Wohnen im Grünen“ mit allen positiven Aspekten für Natur und Klima festzusetzen.
Zu nennen ist insbesondere das Ortsbild. Laut dem Bayerischen Landesamt für Umwelt gewinnt „der Ausbau und die Durchgängigkeit von Frischluftschneisen, die Vernetzung innerstädtischer Grünanlagen mit außerstädtischen Grüngürteln, aber auch Straßen begleitende Alleen eine herausragende Bedeutung“ (Quelle: https://www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/baumschutzverordnung/index.htm.abgerufen am 14.02.2020). Die Folgen des Klimawandels können damit am besten durch großflächige durchdachte Lösungen und systematische Ortsbegrünung erreicht werden.
In Bezug auf einzelne erhaltenswerte Bäume besteht die Möglichkeit flankierend einzelne ortsprägende Bäume zu schützen. Darüber hinaus stehen den Gemeinden die Instrumente der Bauleitplanung zur Verfügung. Durch einen Bebauungsplan kann sichergestellt werden, dass ein gewisser Prozentsatz pro Einwohner Grün- bzw. Freifläche erhalten wird. Es kann auf Quantität und Qualität der Bebauung Einfluss genommen werden. Bebauungspläne bieten die Möglichkeit zu erhaltende bzw. neu anzupflanzende Bäume bzw. ganze Grünanlagen festzusetzen. Im Bebauungsplan kann auch die Baumart festgesetzt werden. So kann auch eine Nachhaltigkeit im Ortsbild gewährleistet werden. Denn nur eine gesunde Mischung verschiedener und robuster Baumarten kommt auch mit den Herausforderungen der Zukunft, nämlich beispielsweise Witterungsstress, Schädlingsbefall und Trockenheit, gut zurecht.
Nachhaltig gedacht können diese Pflanzen so ihre positive Wirkung auch die nächsten Jahrzehnte, wenn nicht gar hundert Jahre entfalten und das Ortsbild prägen. Vom Ziel der Diversität ist es auch für die Tierwelt sinnvoller verschiedene heimische Baumarten oder Linden/Obstbäume als wertvolle Nektarlieferanten für Bienen festzusetzen. Hier kann mehr für Flora und Fauna getan werden als durch den Schutz mancher Fichte auf einem Privatgrundstück mit einem Stammumfang von 80cm oder mehr, vor allem wenn befürchtet werden muss, dass gerade diese Fichte kurz vor Erreichen des kritischen Stammumfangs gefällt wird.
Deutlich über das Ziel hinausgeschossen
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Ziel: Bewahrung des Ortsbildes, Wohnen im Grünen und Schutz des Mikro- bzw. Kleinklimas durch eine Baumschutzverordnung nur bedingt erreicht werden kann. Demgegenüber steht die harsche Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte der Bürger und in Folge dessen eine eingeschränkte Akzeptanz bei den Bürgern, zumal Gerechtigkeitsdefizite nie ganz vermieden werden können.
Viel wichtiger ist es, dass die kleinen Gemeinden in der Region ihre Aufgabe, nämlich die Ortsentwicklung, langfristig, strategisch und systematisch angehen, um auch weiterhin lebenswert zu bleiben und das Ortsbild zu bewahren. In kleinen Gemeinden wie Zorneding schießt eine Baumschutzverordnung deutlich über das Ziel hinaus, gängelt den kleinen Hausbesitzer, aber kann den Großinvestor kaum behindern.
(Dieser Artikel ist im „Zornedinger Panorama – Ausgabe 10 – März 2020“ der FDP-Zorneding erschienen, das als PDF-Version unter diesem Link heruntergeladen werden kann)
März 1, 2020
Science-Fiction oder realistisch? – Ein Freibad in Zorneding
– Ein Denkanstoß von Melanie Schaffenroth
Wahrscheinlich haben manche bereits über einen Punkt unseres Wahlprogramms ein wenig gelächelt oder gar den Kopf geschüttelt – ein #Freibad in #Zorneding.
Wir als FDP-Ortsverband Zorneding sind uns aber einig, dass man ruhig auch Träume und Visionen für die Zukunft von Zorneding in zehn oder 15 Jahren formulieren sollte, um so unsere schöne Gemeinde zu verbessern und für alle Bürger attraktiver zu machen. Denn nur wer Ideen formuliert, kann daraus die Zukunft gestalten. Ganz nach dem Motto unserer Partei „Bleiben wir frei, Denken wir groß“.

Natürlich ist uns in der FDP Zorneding vollkommen klar, dass unser auf diesen Bild zu sehender idyllischer Biotop-Teich an der Bahnlinie definitiv nicht als Freibad/Schwimmbad geeignet ist, sondern dafür ein anderer Standort gefunden werden müsste. (Fotos: Peter Pernsteiner)
Eine Realisierung eines Freibades in Zorneding (oder in den Ortsteilen Pöring, Ingelsberg oder Wolfesing) wird wahrscheinlich nicht in den nächsten sechs Jahren stattfinden können, da hier viele Dinge zu beachten sind, wie beispielsweise der Ort, die Verkehrsführung, erforderliche Parkplätze und weitere Dinge.
Dennoch sollten wir über die Idee eines Freibades nachdenken und auch offen mit den Bürgern diskutieren.
Der Bedarf oder die Nachfrage nach einem Schwimmbad bzw. Freibad in unserer schönen Gemeinde ist nach den ersten Reaktionen auf unsere Idee durchaus vorhanden. Die umliegenden Freibäder oder Seen, wie beispielsweise das Grafinger Freibad oder der Steinsee sind sehr überfüllt und meist nur mit dem Auto erreichbar.
Ein Freibad vor Ort würde den Bürgern die Möglichkeit geben fußläufig oder mit dem Fahrrad einen schönen Tag in einem nicht zu vollen Freibad zu verbringen und so eben unsere Gemeinde noch attraktiver machen und eine tolle Freizeitmöglichkeit bieten.
Neben großem Spaß leisten Freibäder einen wichtigen Beitrag, das Schwimmen zu lernen und zu üben. Es ist längst nicht mehr selbstverständlich, dass alle Kinder schwimmen lernen. Fast 60 % der 10-Jähringen sind keine sicheren Schwimmer mehr (laut forsa-Umfrage). Viele Grundschulen verfügen nicht über die Möglichkeit der Nutzung eines Schwimmbads. Die Anzahl der tödlichen Badeunfälle ist in den letzten Jahren leider kontinuierlich gestiegen. Somit leisten Freibäder einen sehr wichtigen Beitrag zur Erlangung der Schwimmfähigkeit von Kindern und Erwachsenen.
Lassen Sie uns gemeinsam über diese Idee nachdenken und reden, denn nur so kann aus einer Vision auch Realität werden.
Noch ein Hinweis zu den Fotos: Natürlich ist uns in der FDP Zorneding vollkommen klar, dass unser auf diesen Bildern zu sehender idyllischer Biotop-Teich an der Bahnlinie definitiv nicht als Freibad/Schwimmbad geeignet ist, sondern dafür ein anderer Standort gefunden werden müsste. (Fotos: Peter Pernsteiner)

Natürlich ist uns in der FDP Zorneding vollkommen klar, dass unser auf diesen Bild zu sehender idyllischer Biotop-Teich an der Bahnlinie definitiv nicht als Freibad/Schwimmbad geeignet ist, sondern dafür ein anderer Standort gefunden werden müsste. (Fotos: Peter Pernsteiner)