Sep. 23, 2021
Maßnahmen zur Verkehrsentlastung forcieren
In seiner Sitzung am 14.09.21 hat der Technische Ausschuss beschlossen, mit der Umgestaltung des Marienplatzes zu beginnen. Es wurde aber auch anerkannt, dass dem vor Jahren beschlossenen Konzept für einen lebenswerten Marktplatz der Durchgangsverkehr auf der Staatsstraße entgegensteht.
Die FDP Ebersberg begrüßt deshalb den auf Vorlage von Pro Ebersberg in gleicher Sitzung gefassten Beschluss, mögliche Maßnahmen ergebnisoffen zu untersuchen. Dazu gehören auch überörtliche Maßnahmen, wobei Erfolg versprechende Ansatzpunkte dafür nicht zu erkennen sind. Jetzt soll es das Verkehrsministerium richten. Wir teilen in diesem Zusammenhang die Kritik am Arbeitskreis Verkehr, der sich mit zu vielen Detailfragen beschäftigt und in der Hauptfrage in 3 Jahren nicht weitergekommen ist.
Wir sind der Meinung, dass eine ortsnahe Umgehung am wirkungsvollsten wäre und haben deshalb schon in der Vergangenheit vorgeschlagen das für Maßnahmen auf Staatsstraßen zuständige Bauamt Rosenheim in die Diskussion einzubeziehen. Die Beurteilung unter bautechnischen, verkehrstechnischen und finanziellen Gesichtspunkten der Untertunnelung von Langwied bis zum Autohaus Grill, einer reinen Oberflächenvariante wie der von uns vorgeschlagenen Trasse 5fDP und einer Mischlösung mit teilweiser Untertunnelung könnte die Entscheidungsfindung beträchtlich beschleunigen. Offene Fragen würden eine Abstimmung nur erschweren und eine Lösung weiter hinausschieben.
FDP-Ortsverband Ebersberg
Dr. Volker Wagner-Solbach
Vorsitzender
Feb. 22, 2021
Anhaltende Gerüchte und Meldungen, dass das Finanzamt die Behörde oder zumindest Teile davon aus Platzgründen nach Grafing verlagern will, bedeuten, dass Ebersberg offenbar die räumlichen Anforderungen nicht erfüllen kann. Damit drohen nach den Arbeitsplätzen in zwei Technologiefirmen auch solche in einer Behörde in Ebersberg verlorenzugehen und damit auch wichtige Kaufkraft.
Der FDP-Ortsverband fordert deshalb Bürgermeister Proske auf, mit dem Finanzamt dessen Vorstellungen und Platzbedarf festzustellen und mit aller Kraft zu versuchen, diese in Ebersberg zu realisieren. FDP-Stadtrat Bernhard Spötzl stellt fest: „Die FDP hat bereits in ihrem Wahlprogramm den Erhalt des Finanzamts in der Kreisstadt gefordert, und es ist ja nicht so, dass es in Ebersberg keine geeigneten Grundstücke für einen Neubau gäbe, sogar mit günstiger Verkehrsanbindung.“
Für den FDP-Ortsvorstand
Gisbert Wolfram
Feb. 7, 2021
Stellungnahme des FDP-Ortsverbandes
Drei Stadtratsfraktionen hatten in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Soziales und Kultur beantragt und mit der Stimme des Bürgermeisters dem Stadtrat zur Annahme empfohlen, dass die Stadt Ebersberg der Koalition von über 192 Städten und Landkreisen „ Seebrücke – Städte sicherer Hafen“ beitritt, die ihre Solidarität mit Menschen auf der Flucht und ihre Bereitschaft zur Aufnahme von in Seenot geretteten Menschen erklärt haben.
Die „Seebrücke“ ist keine Koalition, sondern eine Bewegung ohne rechtliche Struktur unter dem Dach des Vereins „Mensch Mensch Mensch e.V.“. Dieser Antrag kann nur deklamatorischen Charakter haben und ist wohlfeil und hohl. Wie soll die erklärte Solidarität mit Maßnahmen ausgefüllt werden? Der Stadt ist es z.B. rechtlich nicht möglich, Geld zu spenden. Warme Worte allein, helfen den Flüchtlingen nicht. Auch die freiwillige Aufnahme von aus Seenot Geretteten ist nicht möglich, denn diese müssten ja legal nach Deutschland einreisen, und dafür und für ihre Unterbringung ist die Bundesregierung mit dem BAMF zuständig. Nebenbei bemerkt, hat die Stadt für die Unterbringung gegenwärtig auch keine Räume. Sie kann nicht einmal 25 anerkannten Asylanten eine Wohnung bieten, was ihre Aufgabe wäre.
Nach Art. 73, Punkt 3 des GG hat der Bund das ausschließliche Recht über Ein- und Auswanderung. Es gibt also kein Sonderrecht für Kommunen. Ein wesentliches Ziel der Seebrücke ist deshalb auch laut des Jahresberichts 2019 die Änderung von §23.1 des Aufenthaltsgesetzes, eines Bundesgesetzes. Nach §28 des GG und Art. 1 der Gemeinde-ordnung muss sich der Stadtrat auf Aufgaben und Fragen des kommunalen Wirkungs-kreises beziehen, d.h. das Ziel der Seebrücke das Aufenthaltsgesetz zu ändern, hat keine kommunalpolitische Grundlage und ist damit ungesetzlich. Insofern kann sich Bürger-meister Proske auch nicht als Amtsperson an das Bundesinnenministerium wenden, die freiwillige Aufnahme von Flüchtlingen zu erleichtern, wie unter Punkt 3 des Antrags erbeten.
Gleichwohl ist die Lage der Flüchtlinge in den Auffanglagern auf Lesbos, in Bosnien und in Libyen sowie auf dem Mittelmeer für einen zivilisierten und empathischen Menschen schwer erträglich. Wer hier helfen will, kann dies durch persönliche Spenden an auf diesem Gebiet engagierte Hilfsorganisationen tun und sich an seinen Europa- und Bundestagsabgeordneten wenden mit der Bitte, sich für Maßnahmen der Bundes-regierung zur Milderung und Abhilfe dieser menschlichen Tragödie einzusetzen. Die FDP hat bereits in der Vergangenheit gefordert, dafür ein neues Gesetz für eine kontrollierte Einwanderung zu erlassen, und die Ursachen der Migration in den Ursprungsländern zu bekämpfen.
Für den FDP-Ortsvorstand
Dr. Gisbert Wolfram, Dr. Volker Wagner-Solbach
Jan. 4, 2021
Der FDP- Kreisverband sieht den notwendigen, zukunftsfähigen Ausbau der kommunalen Stromnetze im Landkreis in Gefahr. Wie anders ist ein Schreiben der EBERWERK GmbH an den Bundeswirtschaftsminister Altmaier, unterschrieben vom Landrat und den 19 Bürgermeistern, der am EBERWERK beteiligten Gemeinden, zu verstehen, indem es wörtlich heißt : „ Für unser Unternehmen lässt sich konkret ableiten, dass unter den angeführten Rahmenbedingungen keine Finanzkraft vorhanden sein wird, unser Stromnetz im Landkreis Ebersberg zukunftsfähig auszubauen“. Das Schreiben von Ende November 2020 setzt sich mit der Methodik der Finanzierung auseinander. Bei den angesprochenen Rahmenbedingungen handelt es sich um die drohende Halbierung des Eigenkapitalzinssatzes um weitere 2,6% im Jahr 2021 . Dieser Zinssatz wird von der Bundesnetzagentur immer in sogenannten Regulierungsperioden festgelegt und ist seit Jahren sinkend. Er ist wichtiger Bestandteil der Vergütung der Netzbetreiber. Schon bei der Übernahme der EON-Stromnetze durch die Kommunen im Landkreis hatte die FDP vergeblich auf dieses Finanzrisiko hingewiesen.
Gleichzeitig steigt bekanntermaßen der Investitionsbedarf durch die Umgestaltung der Stromnetze aufgrund der Energiewende. Statt bisher zentraler Stromversorgung geht es hin zu mehr dezentraler Stromversorgung.
„Kommen jetzt auf die Gemeinden als Gesellschafter des EBERWERK neu finanzielle Belastungen zu?“ fragt sich nicht nur FDP-Kreisvorsitzender Alexander Müller, sondern jüngst auch die Ebersberger Stadträte. „Hier müssen die betroffenen Gemeinderäte dringend umfassend informiert werden durch die Geschäftsführung der EBERWERK GmbH. Wir brauchen mehr Transparenz bei der Energiewende und deren Kosten !“
Dez. 31, 2020
Nachdem nun öffentlich bekannt wurde, dass nach der Fa. Dr. Collin mit der Fa. Dr. Mach Lichtsysteme ein zweites Hitech-Unternehmen mangels Erweiterungsmöglichkeit Ebersberg verlässt, wird es überdeutlich, dass Ebersberg weitere Gewerbeflächen braucht. Wir fordern Bürgermeister und Stadtrat auf, neue Flächen für neues arbeitsintensives und hoch wertschöpfendes Gewerbe zu suchen und den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. Auch die Finanzlage der Stadt erfordert angesichts der gewaltigen Investitionen eine Steigerung der Gewebesteuereinnahmen.
Da sich die im FNP ausgewiesenen Gewerbegebiete im Norden als Papiertiger erwiesen haben, bietet sich unserer Meinung nach die Erweiterung des Gewerbegebiets in Langwied an. Hier gäbe es auch die Möglichkeit der günstigen Verkehrsanbindung für Beschäftigte durch die Wiederbelebung des Haltepunkts Oberndorf des Filzenexpress.
Okt. 15, 2020
Eines der Hauptthemen im Wahlkampf zur Kommunalwahl 2020 war die in weiten Teilen der Bevölkerung als deutlich zu stark empfundene Verkehrsbelastung in Ebersberg. Als Kernproblem wird dabei der Nord-Süd-Verkehr auf der St2080 durch den Ort und sein Zentrum angesehen. Vor dem Hintergrund der anstehenden Fortschreibung des Staatsstraßenausbauplans in 2022 gehen wir weiterhin davon aus, dass sich die Stadt Ebersberg bis Sommer oder spätestens Herbst 2021 entscheiden muss, ob sie sich für eine Variante ausspricht. Nach unserem Verständnis führt eine verspätete Positionierung dazu, dass eine Berücksichtigung im nächsten Plan nicht erfolgen kann und wieder viele Jahre ohne die Arbeit an einer Lösung verstreichen würden.
Wir kennen den konkreten Diskussionsstand beim Arbeitskreis Verkehr nicht, sehen aber gegenwärtig ein massives Auseinanderklaffen vom erreichten Diskussionsstand zwischen den politischen Gruppierungen und Bevölkerung während der Kommunalwahl und dem weiteren Vorgehen seit Mitte März im Licht der Dringlichkeit des Themas. Wir sehen als Ergebnis der Diskussionen eine Zuspitzung auf die Lösung einer alternativen Tunnelvariante im Osten (mit weitgehenden Sympathien bei CSU, Freie Wähler und Pro Ebersberg) und unsere oberirdische Umgehung 5fFP im Osten (s. Plan in Anlage). Zum Alternativ-Tunnel hat die FDP Ebersberg Anfang Januar 2020 konkretere Überlegungen vorgestellt, um die Diskussion zu voranzubringen. Diesem Entwurf wurde bislang nicht grundsätzlich widersprochen und kein weiterer gegenübergestellt. Bei den Befürwortern eines Alternativ-Tunnels besteht teilweise Zustimmung zur Umgehung 5fDP für den Fall, dass sich der Tunnel als nicht realisierbar herausstellen sollte.
Die Grünen sind von dem Goldner-Tunnel abgerückt und treten gegen die Umgehung 5fDP ein. Die SPD hat den von ihr angesprochenen Westtunnel immer noch nicht konkretisiert und steht damit erkennbar allein.
Aus unserer Sicht liegen damit zwei Varianten auf dem Tisch, die es beide wert sind, genauer geprüft zu werden: zunächst ein Alternativ-Tunnel jenseits der Weiherkette, der freilich anders aussehen kann, als unser Entwurf. Zum Zweiten aber auch die Umgehung 5fDP als durchaus dann gegebenenfalls mehrheitsfähige Lösung, sollte ein Tunnel nicht realisierbar sein. Dazu der FDP-Stadtrat Bernhard Spötzl: „Wir können hier nicht weitere Jahre mit Diskussionen vergeuden, sondern brauchen jetzt die konkreten Planungsalternativen“.
Wir werden uns daher dafür einsetzen, dass der Stadtrat beim Straßenbauamt Rosenheim beantragt, dass die beiden Varianten auf Auswirkungen und Realisierbarkeit untersucht werden sollen.
Selbst wenn der Weg des Arbeitskreis Verkehr sicher nicht darauf gerichtet ist, eine Lösung des Problems durch Aussitzen im Ergebnis zu vermeiden, wird im Ergebnis doch genau das passieren, wenn das Straßenbauamt nicht unverzüglich mit der Konkretisierung von Varianten beauftragt wird, die eine Entscheidungsfindung der Stadt ermöglicht.
Gez. Vorstand FDP Ortsverband Ebersberg