Die Suche nach einem Feuerwehrstandort in Ebersberg ist gerade im Gange. Dem Vernehmen nach wird bereits mit einem oder mehreren Grundstückbesitzern über einen Verkauf gesprochen mit dem Ziel, auf diesem Grundstück den neuen Standort der Feuerwehr zu errichten. „Bei allem Verständnis für vertrauliche Verhandlungen sind wir als FDP-Ortsverband Ebersberg der Meinung, dass die Frage eines neuen Standortes letztlich alle Bürger in und um Ebersberg etwas angeht. Wir wollen hier deutlich mehr Transparenz“ so Stefan Voith, stellvertretender Ortsvorsitzender der FDP in Ebersberg.
Wie Voith betont, sollen Investitionen in Grund und Gebäude, wo immer möglich, zu Eigentum der Stadt Ebersberg führen. „Gegebenenfalls liegt bei dem in Frage kommenden Grundstück noch kein Baurecht vor. Der Wertzuwachs durch Schaffung von Baurechten könnte also erst nach dem Kauf durch die Stadt erfolgen. Der entsprechende Wertzuwachs ergäbe sich dann zu Gunsten der Stadt. Regelungen wie beim Wertstoffhof, wo die Stadt nur Mieter ist, müssen verhindert werden.“
Als einen möglichen Standort schlägt die FDP ein Grundstück an der Münchner Straße, auf Höhe des Neubaus des Roten Kreuz (Nähe Edeka), vor. Die Lage des Grundstücks wird u.a. im Hinblick auf den Siedlungsschwerpunkt im Westen der Stadt als geeignet angesehen. Die direkte Lage an der Hauptverkehrsstraße, die Lärmschutzwirkung für dahinterliegende Bebauung, aber auch der mutmaßlich noch günstige Einstiegspreis, da es sich nicht um Bauland handeln dürfte, sind weitere Gründe diesen Standort näher in Augenschein zu nehmen.
Wie die FDP ergänzt, steht eine Verlagerung der Feuerwehr dringend an, auch wegen der Neugestaltung des Hölzerbräu-Komplexes. Deshalb fordert die FDP hier vor allem eine offene Diskussion über mögliche Standorte. Die Standortauswahl sollte nicht in Gänze nur im nicht-öffentlichen Bereich von Technischem Ausschuss und Stadtrat diskutiert werden. Die Argumente für mögliche Standorte gehören vorab auf den Tisch und erst dann können und müssen vertrauliche Verhandlungen geführt werden.
Pandemiebedingt verzögert wählten die Mitglieder des Ortsverbands Ebersberg unter der Versammlungsleitung der Kreisvorsitzenden Susanne Markmiller seinen neuen Vorstand:
Dr. Volker Wagner-Solbach wurde als Vorsitzender bestätigt und Dr. Gisbert Wolfram bleibt Schatzmeister. Maximilian Missalla bleibt erster Beisitzer. Stefan Voith ist neuer stellvertretender Vorsitzender, Lisa-Marie Link ist zur neuen Beisitzerin gewählt worden.
v.l.n.r.: Max Missalla, Lisa-Marie Link, Dr. Volker Wagner-Solbach, Stefan Voith, Dr. Gisbert Wolfram
In seiner Sitzung am 14.09.21 hat der Technische Ausschuss beschlossen, mit der Umgestaltung des Marienplatzes zu beginnen. Es wurde aber auch anerkannt, dass dem vor Jahren beschlossenen Konzept für einen lebenswerten Marktplatz der Durchgangsverkehr auf der Staatsstraße entgegensteht.
Die FDP Ebersberg begrüßt deshalb den auf Vorlage von Pro Ebersberg in gleicher Sitzung gefassten Beschluss, mögliche Maßnahmen ergebnisoffen zu untersuchen. Dazu gehören auch überörtliche Maßnahmen, wobei Erfolg versprechende Ansatzpunkte dafür nicht zu erkennen sind. Jetzt soll es das Verkehrsministerium richten. Wir teilen in diesem Zusammenhang die Kritik am Arbeitskreis Verkehr, der sich mit zu vielen Detailfragen beschäftigt und in der Hauptfrage in 3 Jahren nicht weitergekommen ist.
Wir sind der Meinung, dass eine ortsnahe Umgehung am wirkungsvollsten wäre und haben deshalb schon in der Vergangenheit vorgeschlagen das für Maßnahmen auf Staatsstraßen zuständige Bauamt Rosenheim in die Diskussion einzubeziehen. Die Beurteilung unter bautechnischen, verkehrstechnischen und finanziellen Gesichtspunkten der Untertunnelung von Langwied bis zum Autohaus Grill, einer reinen Oberflächenvariante wie der von uns vorgeschlagenen Trasse 5fDP und einer Mischlösung mit teilweiser Untertunnelung könnte die Entscheidungsfindung beträchtlich beschleunigen. Offene Fragen würden eine Abstimmung nur erschweren und eine Lösung weiter hinausschieben.
FDP-Ortsverband Ebersberg Dr. Volker Wagner-Solbach Vorsitzender
Anhaltende Gerüchte und Meldungen, dass das Finanzamt die Behörde oder zumindest Teile davon aus Platzgründen nach Grafing verlagern will, bedeuten, dass Ebersberg offenbar die räumlichen Anforderungen nicht erfüllen kann. Damit drohen nach den Arbeitsplätzen in zwei Technologiefirmen auch solche in einer Behörde in Ebersberg verlorenzugehen und damit auch wichtige Kaufkraft.
Der FDP-Ortsverband fordert deshalb Bürgermeister Proske auf, mit dem Finanzamt dessen Vorstellungen und Platzbedarf festzustellen und mit aller Kraft zu versuchen, diese in Ebersberg zu realisieren. FDP-Stadtrat Bernhard Spötzl stellt fest: „Die FDP hat bereits in ihrem Wahlprogramm den Erhalt des Finanzamts in der Kreisstadt gefordert, und es ist ja nicht so, dass es in Ebersberg keine geeigneten Grundstücke für einen Neubau gäbe, sogar mit günstiger Verkehrsanbindung.“
Drei Stadtratsfraktionen hatten in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Soziales und Kultur beantragt und mit der Stimme des Bürgermeisters dem Stadtrat zur Annahme empfohlen, dass die Stadt Ebersberg der Koalition von über 192 Städten und Landkreisen „ Seebrücke – Städte sicherer Hafen“ beitritt, die ihre Solidarität mit Menschen auf der Flucht und ihre Bereitschaft zur Aufnahme von in Seenot geretteten Menschen erklärt haben.
Die „Seebrücke“ ist keine Koalition, sondern eine Bewegung ohne rechtliche Struktur unter dem Dach des Vereins „Mensch Mensch Mensch e.V.“. Dieser Antrag kann nur deklamatorischen Charakter haben und ist wohlfeil und hohl. Wie soll die erklärte Solidarität mit Maßnahmen ausgefüllt werden? Der Stadt ist es z.B. rechtlich nicht möglich, Geld zu spenden. Warme Worte allein, helfen den Flüchtlingen nicht. Auch die freiwillige Aufnahme von aus Seenot Geretteten ist nicht möglich, denn diese müssten ja legal nach Deutschland einreisen, und dafür und für ihre Unterbringung ist die Bundesregierung mit dem BAMF zuständig. Nebenbei bemerkt, hat die Stadt für die Unterbringung gegenwärtig auch keine Räume. Sie kann nicht einmal 25 anerkannten Asylanten eine Wohnung bieten, was ihre Aufgabe wäre.
Nach Art. 73, Punkt 3 des GG hat der Bund das ausschließliche Recht über Ein- und Auswanderung. Es gibt also kein Sonderrecht für Kommunen. Ein wesentliches Ziel der Seebrücke ist deshalb auch laut des Jahresberichts 2019 die Änderung von §23.1 des Aufenthaltsgesetzes, eines Bundesgesetzes. Nach §28 des GG und Art. 1 der Gemeinde-ordnung muss sich der Stadtrat auf Aufgaben und Fragen des kommunalen Wirkungs-kreises beziehen, d.h. das Ziel der Seebrücke das Aufenthaltsgesetz zu ändern, hat keine kommunalpolitische Grundlage und ist damit ungesetzlich. Insofern kann sich Bürger-meister Proske auch nicht als Amtsperson an das Bundesinnenministerium wenden, die freiwillige Aufnahme von Flüchtlingen zu erleichtern, wie unter Punkt 3 des Antrags erbeten.
Gleichwohl ist die Lage der Flüchtlinge in den Auffanglagern auf Lesbos, in Bosnien und in Libyen sowie auf dem Mittelmeer für einen zivilisierten und empathischen Menschen schwer erträglich. Wer hier helfen will, kann dies durch persönliche Spenden an auf diesem Gebiet engagierte Hilfsorganisationen tun und sich an seinen Europa- und Bundestagsabgeordneten wenden mit der Bitte, sich für Maßnahmen der Bundes-regierung zur Milderung und Abhilfe dieser menschlichen Tragödie einzusetzen. Die FDP hat bereits in der Vergangenheit gefordert, dafür ein neues Gesetz für eine kontrollierte Einwanderung zu erlassen, und die Ursachen der Migration in den Ursprungsländern zu bekämpfen.
Für den FDP-Ortsvorstand
Dr. Gisbert Wolfram, Dr. Volker Wagner-Solbach
Der FDP- Kreisverband sieht den notwendigen, zukunftsfähigen Ausbau der kommunalen Stromnetze im Landkreis in Gefahr. Wie anders ist ein Schreiben der EBERWERK GmbH an den Bundeswirtschaftsminister Altmaier, unterschrieben vom Landrat und den 19 Bürgermeistern, der am EBERWERK beteiligten Gemeinden, zu verstehen, indem es wörtlich heißt : „ Für unser Unternehmen lässt sich konkret ableiten, dass unter den angeführten Rahmenbedingungen keine Finanzkraft vorhanden sein wird, unser Stromnetz im Landkreis Ebersberg zukunftsfähig auszubauen“. Das Schreiben von Ende November 2020 setzt sich mit der Methodik der Finanzierung auseinander. Bei den angesprochenen Rahmenbedingungen handelt es sich um die drohende Halbierung des Eigenkapitalzinssatzes um weitere 2,6% im Jahr 2021 . Dieser Zinssatz wird von der Bundesnetzagentur immer in sogenannten Regulierungsperioden festgelegt und ist seit Jahren sinkend. Er ist wichtiger Bestandteil der Vergütung der Netzbetreiber. Schon bei der Übernahme der EON-Stromnetze durch die Kommunen im Landkreis hatte die FDP vergeblich auf dieses Finanzrisiko hingewiesen.
Gleichzeitig steigt bekanntermaßen der Investitionsbedarf durch die Umgestaltung der Stromnetze aufgrund der Energiewende. Statt bisher zentraler Stromversorgung geht es hin zu mehr dezentraler Stromversorgung.
„Kommen jetzt auf die Gemeinden als Gesellschafter des EBERWERK neu finanzielle Belastungen zu?“ fragt sich nicht nur FDP-Kreisvorsitzender Alexander Müller, sondern jüngst auch die Ebersberger Stadträte. „Hier müssen die betroffenen Gemeinderäte dringend umfassend informiert werden durch die Geschäftsführung der EBERWERK GmbH. Wir brauchen mehr Transparenz bei der Energiewende und deren Kosten !“
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